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Weiterbildung in der Augenheilkunde für Millenials
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Veröffentlicht: | 28. Januar 2022 |
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Die augenärztliche Weiterbildung wird geregelt in der Weiterbildungsordnung der jeweiligen Landesärztekammer. In NRW haben die beiden Landesärztekammern ab 01.07.2020 eine neue Weiterbildungsordnung in Kraft gesetzt. Diese ist vom Inhalt her ziemlich ähnlich der vorherigen Weiterbildungsordnung. Neu ist u.a., dass obligat IVOM gefordert werden, dass ein elektronisches LogBuch geführt und der Ärztekammer vorgelegt werden muss und 3-Monats-Abschnitte (volltags) möglich sind. Weggefallen ist die Forderung nach einer obligaten stationären Weiterbildungszeit.
Die Landesärztekammern planen aktuell eine Evaluation der Weiterbildung durch eine anonyme Befragung der Weiterbilder und der Weiterbildungsärzte.