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Bulbushypotonie – was tun?
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Veröffentlicht: | 29. April 2020 |
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Die Behandlung einer klinisch relevanten Bulbushypotonie (Augeninnendruck unter 6,5 mit manifester bzw. drohender Komplikation) hängt wesentlich von der zugrundeliegenden Ursache, der Art und Schwere der Komplikation, den potentiellen Nebenwirkungen der geplanten Behandlung sowie der Dauer der Hypotonie ab. Differentialdiagnostisch können grob 3 klinisch relevante Ursachen unterschieden werden: eine reduzierte Kammerwasserproduktion (bedingt durch z.B. Ziliarkörperminderperfusion, Ziliarkörperabhebung, Uveitis oder als Komplikation medikamentöser oder chirurgischer Maßnahmen); einem erhöhtem Kammerwasserabfluß bei intakter oder kompromittierter Bulbuswand (z.B. bei stumpfem oder penetrierendem Traumata, rhegmatogener Ablatio, kongenitalen Syndrome und – zahlenmäßig am bedeutsamsten – nach glaukomchirurgischen Eingriffen). Internmedizinisch bedingte Störungen der osmotischen Gradienten werden hier nicht berücksichtigt, da sie selten Ursache einer Bulbushypotonie sind und primär einer internistischen Therapie bedürfen.
Während offene Bulbusverletzungen, eine Bulbushypotonie bei Ablatio retinae eine sofortige chirurgische Versorgung verlangen, finden bei der Mehrzahl der Fälle (insbesondere nach glaukomchirurgischen Eingriffen zunächst (bis zu 2 Monate) konservative (Cycloplegika, Steroide, Kontaktlinsen) und minimalinvasive (intrakamerale Viskoelastikagabe) Maßnahmen Anwendung. Bei Persistenz der Hypotonie müssen in der Regel nach 2 Monaten ursachen-spezifische invasive Maßnahmen eingeleitet werden.