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176. Versammlung des Vereins Rheinisch-Westfälischer Augenärzte

Verein Rheinisch-Westfälischer Augenärzte

31.01. - 01.02.2014, Krefeld

Stellenwert der pars plana Vitrektomie beim Nachweis intraokularer Lymphome beim Masquerade-Syndrom

Meeting Abstract

  • Mete Gök - Essen
  • E. Biewald - Essen
  • M. Freistühler - Essen
  • C. Metz - Essen
  • K.A. Metz - Institut für Pathologie und Neuropathologie der Universitätsklinik Essen
  • N. Bornfeld - Essen

Verein Rheinisch-Westfälischer Augenärzte. 176. Versammlung des Vereins Rheinisch-Westfälischer Augenärzte. Krefeld, 31.01.-01.02.2014. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2014. Doc14rwa44

doi: 10.3205/14rwa44, urn:nbn:de:0183-14rwa440

Veröffentlicht: 29. Januar 2014

© 2014 Gök et al.
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Gliederung

Text

Einleitung: Das Masquerade-Syndrom stellt eine therapieresistente, chronische Uveitis von Patienten im fortgeschrittenen Alter dar, die die Manifestation eines intraokularen Lymphoms verschleiern kann. Da die diagnostische Zuordnung bei diesem unspezifischen Krankheitsbild nicht immer eindeutig ist, kann mit Hilfe der pars plana Vitrektomie durch Entnahme von Glaskörperproben und subretinaler Biopsien mit anschließender zytologischer und histopathologischer Aufarbeitung ein wegweisender Befund erhoben werden. Die Schwierigkeiten der bioptischen Sicherung und der richtungsweisenden Diagnoseerhebung werden in der folgenden retrospektiven Studie dargestellt.

Methodik: Retrospektive Fallstudie (2002–2013) von insgesamt 33 Patientenaugen mit Glaskörpertrübungen unklarer Genese und amelanotischer subretinaler Raumforderung mit Verdacht eines intraokularen Lymphoms. Bei allen Patienten erfolgte zur weiteren Abklärung eine pars plana Vitrektomie mit Glaskörperlavage und eine transretinale Biopsieentnahme mit anschließender histopathologischer Aufarbeitung.

Ergebnis: In insgesamt 8 von 33 Fällen konnte das Vorliegen eines intraokularen diffusen Non-Hodgkin-B-Zell-Lymphoms histopathologisch nachgewiesen werden. Bei 4 von diesen 8 Patienten lag bereits eine primäre ZNS-Lymphombeteiligung vor. Von den übrigen 25 Patienten konnte bei 8 Patienten, bei denen eine systemische Non-Hodgkin-Lymphomerkrankung vorlag, kein intraokulares Lymphom pathologisch festgestellt werden. Ein amelanotisches Aderhautmelanom wurde in 3 Fällen gefunden. Die Untersuchung der Glaskörperproben ergab in über der Hälfte der Patientenfälle ein nicht richtungsweisendes Mischbild reaktiver Zellen.

Schlussfolgerung: Im Falle einer therapieresistenten und rezidivierenden Uveitis bei älteren Patienten muss differentialdiagnostisch an ein intraokulares Lymphom im Rahmen eines Masquerade-Syndroms gedacht werden. Die pars plana Vitrektomie vermittelte Glaskörperbiopsie und die transretinale Biopsieentnahme kann dabei zum Ausschluss eines intraokularen Lymphoms richtungsweisende und differentialdiagnostische Informationen liefern. Die Aussagekraft der Proben ist allerdings sehr anspruchsvoll und hängt von der Glaskörper- und Netzhautbeteiligung intraokularer Lymphome ab.