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173. Versammlung des Vereins Rheinisch-Westfälischer Augenärzte

Verein Rheinisch-Westfälischer Augenärzte

04.02. - 05.02.2011, Münster

Geheimnis des Nicht-Sehens: Abklärung retinaler Ursachen einer unklaren Visusminderung

Meeting Abstract

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Verein Rheinisch-Westfälischer Augenärzte. 173. Versammlung des Vereins Rheinisch-Westfälischer Augenärzte. Münster, 04.-05.02.2011. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2011. Doc11rwa56

doi: 10.3205/11rwa56, urn:nbn:de:0183-11rwa563

Veröffentlicht: 2. Februar 2011

© 2011 Kellner et al.
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Gliederung

Text

Hintergrund: Die Abklärung unklarer Sehstörungen war bisher eine zeitaufwändige und schwierige Aufgabe für den Augenarzt in der täglichen Praxis. Häufig erfolgt bei fehlendem biomikroskopischem Korrelat für eine Sehstörung eine Abklärung durch MRT und Neurologie, die in vielen Fällen jedoch keine Diagnose ergab. Aus unserer Erfahrung einer Spezialsprechstunde für differenzierte Netzhautdiagnostik geben wir Hinweise für eine differenzierte und zeitnahe Abklärung unklarere Sehstörungen.

Methoden: Hochauflösendes OCT (Spectralis OCT, Heidelberg Engineering, Heidelberg), Fundusautofluoreseznez (FAF) und Nah-Infrarot-Autofluoreszenz (NIA; Spectralis HRA, Heidelberg Engineering, Heidelberg) sowie multifokales ERG (mfERG) und visuell evozierte Potentiale (RetiScan Roland Consult, Brandenburg).

Ergebnisse: Bei unklarer Visusminderung mit unauffälliger Ophthalmoskopie und fehlenden Zeichen einer Neuritis lassen sich in einer Reihe von Fällen mit dem hochauflösenden OCT deutliche Veränderungen der inneren Netzhautschichten darstellen. FAF und NIA erlauben die Erkennung geringer Alteration des retinalen Pigmentepithels. Diese Verfahren ergänzen sich gegenseitig, da bei dem Normalbefund eines OCTs Veränderungen in FAF/NIA möglich sind und umgekehrt. Das mfERG erlaubt die Bewertung neu beobachteter Phänomene der bildgebenden Verfahren, in seltenen Fällen ist aber auch bei unauffälliger Bildgebung eine Funktionsstörung mit dem mfERG nachweisbar.

Schlussfolgerungen: Bei der Abklärung einer retinalen Ursache unklarer Sehstörungen bieten OCT und Autofluoreszenz eine schnelle Möglichkeit der Differenzierung, in weiterhin unklaren Fällen ist ein mfERG sinnvoll. Bei fehlenden Hinweisen für eine zentrale Ursache ist ein MRT nicht indiziert.