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Patientenbeteiligung bei medizinischen Entscheidungen
2. Tagung des Förderschwerpunktes "Der Patient als Partner im medizinischen Entscheidungsprozess"

25. bis 27.03.2004, Freiburg

Patientenberatung der LAGH

Meeting Abstract

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  • corresponding author H. Arens - Patientenberatung der LAGH, c/o DGM, Im Moos 4, 79112 Freiburg

Patientenbeteiligung bei medizinischen Entscheidungen. 2. Tagung des Förderschwerpunktes "Der Patient als Partner im medizinischen Entscheidungsprozess". Freiburg, 25.-27.03.2004. Düsseldorf, Köln: German Medical Science; 2004. Doc04pat37

Die elektronische Version dieses Artikels ist vollständig und ist verfügbar unter: http://www.egms.de/de/meetings/pat2004/04pat37.shtml

Veröffentlicht: 15. Juni 2004

© 2004 Arens.
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Gliederung

Text

Die Patientenberatung in Trägerschaft der Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte Baden-Württemberg e.V. (LAGH) ist ein Modellprojekt, das als neutrale und unabhängige Einrichtung zur Verbraucher- und Patientenberatung nach § 65b Sozialgesetzbuch V von den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen gefördert wird.

Dem Patienten wird eine aktive Beteiligung an Behandlungsprozessen eingeräumt und eine Stärkung der Eigenverantwortung für seine Gesundheit oder Krankheitsbewältigung wird intendiert. Hieraus ergibt sich, dass der Patient eigenständige Entscheidungen trifft und als Kooperationspartner der Professionellen im Gesundheitswesen agiert. Eine Steigerung der Eigenkompetenz und Förderung selbst bestimmter Entscheidungen kann nur durch Transparenz und verständliche Information erfolgen. Sie sind die Basis für eine bedarfsgerechte, zweckmäßige und effiziente Nutzung des Versorgungssystems durch die Patienten.

Die Patientenberatung hat zum Ziel, die Position von Patienten im Gesundheitswesen durch qualitativ hochwertige Beratung und Information zu stärken. Sie gibt Menschen in Baden-Württemberg Informationen an die Hand, die sie brauchen, um sich in den Strukturen des Gesundheitswesens zurechtzufinden und selbst bestimmte Entscheidungen treffen zu können.

Die Mitarbeiter der Patientenberatung

• informieren über Patientenrechte und über Schritte bei einem Verdacht auf Behandlungsfehler

• unterstützen bei der Suche nach Informationen von Krankheitsbildern und Behandlungsmethoden

• informieren über Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

• vermitteln Kontakte zur Selbsthilfe

• bieten Hilfestellung bei der Suche nach Einrichtungen der Pflege- und Gesundheitsversorgung sowie der Behindertenhilfe

• unterstützen bei Schwierigkeiten zwischen Leistungserbringern oder Kostenträgern und Patient

Darüber hinaus nehmen die Mitarbeiter Beschwerden über Mängel in der Gesundheitsversorgung entgegen und leiten diese an politische Entscheidungsgremien weiter.