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68. Kongress der Nordrhein-Westfälischen Gesellschaft für Urologie

Nordrhein-Westfälische Gesellschaft für Urologie e. V.

30.03. - 31.03.2023, Essen

Welche Hypospadien dürfen ohne ein familiengerichtliches Verfahren behandelt werden?

Meeting Abstract

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  • presenting/speaker Mirko Maek - Klinik für Urologie und Kinderurologie, St. Barbara-Hospital Gladbeck, Gladbeck, Deutschland
  • Bernhard Planz - Klinik für Urologie und Kinderurologie, St. Barbara-Hospital Gladbeck, Gladbeck, Deutschland

Nordrhein-Westfälische Gesellschaft für Urologie. 68. Kongress der Nordrhein-Westfälischen Gesellschaft für Urologie. Essen, 30.-31.03.2023. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2023. DocP 1.6

doi: 10.3205/23nrwgu41, urn:nbn:de:0183-23nrwgu416

Veröffentlicht: 28. März 2023

© 2023 Maek et al.
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Gliederung

Text

Einleitung: Hypospadien werden abhängig von der Lokalisation des Meatus nach Schweregraden klassifiziert. Eine ausgeprägte Form liegt bei penoskrotaler, skrotaler oder perinealer Lage vor. Der optimale Operationszeitpunkt hinsichtlich geringerer Nebenwirkungen und psychischer Folgen ist spätestens bis zum 18. (24. Lebensmonat). Schwere Formen der Hypospadie können bei Varianten der Geschlechtsentwicklung auftreten.

Methode: Zur Indikationsstellung der Hypospadiebehandlung wird die S2k-Leitlinie zur operativen Behandlung der distalen, mittleren und proximalen Hypospadie, die S2k-Leitlinie zu Varianten der Geschlechtsentwicklung, die EAU-Leitlinie Paediatric Urology Guideline – Hypospadias und Literaturempfehlungen dem Gesetz vom 12. Mai 2021 zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung gegenübergestellt.

Ergebnisse: Das am 22.05.2021 in Kraft getretene Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung untersagt operative Eingriffe an den inneren oder äußeren Geschlechtsmerkmalen des nicht einwilligungsfähigen Kindes mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung nach der Definition der „Chicago-Klassifikation“, die allein in der Absicht erfolgen, das körperliche Erscheinungsbild des Kindes an das des männlichen oder des weiblichen Geschlechts anzugleichen. Problematisch ist die Aufführung unter andere, die schwere Hypospadien miteinschließt.

Ein vereinfachtes Verfahren beim Familiengericht kann mit einer befürwortenden Stellungnahme einer interdisziplinären Kommission (bestehend aus Operateur, Endokrinologe, Psychiater und Ethiker) eingeleitet werden. Um erhöhte Risiken einer späten Operation mit einem einwilligungsfähigem Alter von 14 Jahren abzufedern wird ein „fauler Kompromiss“ gebildet, indem der Operationszeitpunkt bis zum 4. Lebensjahr aufgeschoben wird, um das Kind an der Entscheidung partizipieren zu lassen. Die Partizipationsfähigkeit steht jedoch in keinem Verhältnis zu den erhöhten Operationsrisiken und dem dann wahrnehmbaren psychischem Trauma.

Schlussfolgerung: Die DSD umfassenden Patienten müssen vom Gesetzgeber genauer definiert werden. Isolierte Hypospadien sollten aus der Definition gestrichen werden. Eine Partizipation 4-jähriger ist nicht zielführend, zumal psychologische Störungen des Kindes bei einer Wahrnehmung des veränderten Genitales provoziert werden. Der Operationszeitpunkt darf durch familiengerichtliche Verfahren nicht bis nach dem 24. Lebensmonat verzögert werden.