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15. Fachtagung Luftrettung

ADAC Luftrettung gGmbH

29. - 31. Oktober 2013, Mainz

Vorgaben für Krankenhauslandeplätze – Wie kann es umgesetzt werden?

Meeting Abstract

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  • Gunter Carloff - Essen

15. Fachtagung Luftrettung. Mainz, 29.-31.10.2013. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2013. DocHS 11.6

doi: 10.3205/13luft25, urn:nbn:de:0183-13luft253

Veröffentlicht: 12. November 2013

© 2013 Carloff.
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Gliederung

Text

Hubschrauberlandeplätze an Krankenhäusern sind ein wesentlicher Bestandteil für die Sicherheit des Flugbetriebs in der Luftrettung. Seit 15 Jahren gilt in Deutsch-land die Vorschrift JAR-OPS 3 (flugbetriebliche Anforderungen für den gewerb-lichen Flugbetrieb mit Hubschraubern), welche hohe Standards für die Sicherheit setzt. Diese hohen Anforderungen können nur erfüllt werden, wenn die Lande-plätze die baulichen Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrt gewährleisten. Diese Anforderungen werden seit 2005 durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für Hubschrauberflugplätze (AVV) vorgegeben. Wird dieser Standard an den 1.600 Krankenhäusern, die von RTH angeflogen werden, heute erfüllt? Ca. ein Fünftel erfüllen diese Voraussetzungen, ein Fünftel verfügt über den alten deutschen Standard aus den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts und mehr als die Hälfte haben überhaupt keine Genehmigung. Mit der neuen EU-Verordnung Nr. 965/2012 werden die noch zugelassenen Ausnahmen von JAR-OPS 3 ab Oktober 2014 beendet. Sind die Beteiligten in der Luftrettung darauf ausreichend vorbereitet? Die Antwort lautet nein. Viele Krankenhäuser haben andere Investitionen priorisiert. Mehr als 800 Krankenhäuser in Deutschland werden sich mit einer Örtlichkeit des öffentlichen Interesses (PIS, Public Interest Site gemäß EU-VO 965/2012) begnügen müssen, die nur Flugbetrieb am Tage erlauben sollen. Die Regularien für derartige Landestellen sind vom Bundesministerium für Verkehr (BMVBS) noch nicht veröffentlicht, die Zulassungsverfahren noch nicht festgelegt worden. Die Veröffentlichung der Daten der Landeplätze im Internet, die eine sichere Planung einer Landung gestatten würden, ist bisher nicht verfügbar. Die Katalogisierung aller geeigneten Landemöglichkeiten ist eine zwingende Voraussetzung. Auf die Luftrettungsunternehmen kommen sehr schwierige Aufgaben zu, die nur mit Bündelung der Kräfte aller Beteiligten in der Luftrettung – Ministerien, Luftfahrtbehörden, Krankenhäusern, Sachverständigen und den Luftrettungsunternehmen gemeinsam dem Ziel des sicheren Flugbetriebs nahe kommen können.