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15. Fachtagung Luftrettung

ADAC Luftrettung gGmbH

29. - 31. Oktober 2013, Mainz

Krankenhauslandschaft im Wandel – Sicherstellung der akutmedizinischen Versorgung

Meeting Abstract

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  • Jochen Metzner - Wiesbaden

15. Fachtagung Luftrettung. Mainz, 29.-31.10.2013. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2013. DocHS 1.2

doi: 10.3205/13luft02, urn:nbn:de:0183-13luft021

Veröffentlicht: 12. November 2013

© 2013 Metzner.
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Gliederung

Text

Die Krankenhauslandschaft befindet sich seit Jahren in einem tiefgreifenden Wandel. Wurden Krankenhäuser früher wie Behörden geführt und erhielten ihre Kosten nach dem sogenannten „Selbstkostendeckungsprinzip“ erstattet, haben sie sich heute – auch durch die Einführung der DRGs - zu modernen Dienstleistungsunternehmen entwickelt, die hochkomplex sind und Qualität mit Wirtschaftlichkeit verbinden müssen. Der Staat hat die Aufgabe, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass eine hochwertige stationäre Versorgung zur Verfügung steht, die Versorgung aber auch bezahlbar bleibt. Die Notfallversorgung hat hierbei eine herausgehobene Stellung, da sie Kernelement der staatlichen Daseinsfürsorge und Gefahrenabwehr ist. In Hessen wurden daher bereits im Jahren 2004 Kriterien entwickelt, um die für die Notfallversorgung zwingend und dauerhaft notwendigen Klinikstandorte und ihre notwendigen Strukturvoraussetzungen zu bestimmen. Hierbei war entscheidend, die Rettungskette inklusive Rettungsdienst und Krankenhaus als Einheit zu betrachten und sie möglichst so zu organisieren, dass die sogenannte „golden hour“ bei Herzinfarkt, Schlaganfall oder Trauma eingehalten wird. Das Hessische Krankenhausgesetz 2011 hebt besondere Rolle der Notfallversorgung als zentrales Element einer bedarfsgerechten Versorgung hervor. Es gewährt den an der Notfallversorgung teilnehmenden Allgemeinkrankenhäusern eine hervorgehobene Stellung im Wettbewerb der Kliniken. Hessen hat daher auch das Traumanetzwerk der DGU von Beginn an sehr unterstützt und wird die überregionalen Traumazentren ab 2014 privilegieren, damit sie Zentrenzuschläge erhalten können. Aktuell werden alle hessischen Landkreise, kreisfreien Städte und und Notfallkrankenhäuser verpflichtet, sich an IVENA, einem webbasierten interdisziplinären Versorgungsnachweis, zu beteiligen. Damit kann die Leitstelle immer aktuell erkennen, welche für die Notfallversorgung erforderlichen Einheiten jedes Krankenhauses gerade frei oder belegt sind. Dies gilt sowohl für die einzelnen diagnostischen wie auch intensivmedizinischen Kapazitäten. So wird ermöglicht, dass die Patienten wirklich in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus gebracht werden. In der bevorstehenden neuen Legislaturperiode wird die Krankenhausfinanzierung im Blickpunkt stehen. Es muss darauf geachtet werden, dass auch die Notfallversorgung im DRG-System besser abgebildet wird, da die bisherigen Regelungen die für die rund-um-die-Uhr-Versorgung erforderliche Vorhaltung nicht ausreichend finanzieren.