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MRSA bei Beschäftigten im Gesundheitsdienst
MRSA as occupational disease
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Veröffentlicht: | 2. Juni 2010 |
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Fragestellung: Angesichts der Häufung von MRSA im Gesundheitsdienst stellt die beruflich bedingte MRSA-Infektion auch für Beschäftigte im Gesundheitsdienst ein ernstes Problem dar. Bislang ist wenig über die Krankheitsverläufe und die berufliche Übertragung bei medizinischem Personal bekannt. Für die Anerkennung als Berufskrankheit liegen keine Erfahrungen vor.
Methoden: Der BGW als gesetzliche Unfallversicherung werden Verdachtsfälle mit MRSA-Kolonisierung oder -Infektion gemeldet. Als Berufskrankheit anerkannte Fälle wurden anhand des Datensatzes der BGW für die Jahre 2006 und 2007 ausgewählt und im Hinblick auf berufliche Tätigkeit, Arbeitsplatz, Infektionsgefährdung und Anerkennungsgründe ausgewertet.
Ergebnisse: Von n=389 als Verdachtsmeldung angezeigten MRSA-Fällen waren n=17 symptomatisch, diese Fälle wurden als Berufskrankheit anerkannt. Die ausschließliche Kolonisation mit MRSA wurde nicht als Berufskrankheit anerkannt. Betroffen waren hauptsächlich Beschäftigte in Pflegeheimen und Krankenhäusern. HNO-Infektionen waren am häufigsten, gefolgt von Hautinfektionen. In drei Fällen hatten traumatische Hautläsionen zu möglicherweise sekundären Infektionen der Gelenke geführt. Langfristige, über den Zeitraum der Beobachtung hinausreichende Krankheitsfolgen bestanden in vier Fällen.
Neun Fällen wurden anerkannt aufgrund des kulturell nachgewiesenen Kontaktes zu MRSA-positiven Patienten, davon in einem Fall mittels gentechnischem Nachweis des identischen Codes von Patient und Beschäftigten. Vier Fälle wurden anerkannt, weil aufgrund der Arbeitsplatzbedingungen angenommen werden konnte, dass eine erhöhte Exposition vorlag.
Schlussfolgerungen: Die MRSA-Infektion kann schwere Krankheitsverläufe verursachen mit potentiell langfristiger Behinderung. Die medizinischen Umstände der beruflichen MRSA-Infektion ähneln denen der außerberuflich erworbenen. Die Anerkennung der MRSA-Infektion als Berufskrankheit wurde überwiegend ausgesprochen bei Nachweis der beruflich erworbenen Infektion oder aufgrund der vermuteten erhöhten Gefährdung am Arbeitsplatz. Die Möglichkeit einer außerberuflich erworbenen Infektion war in vier Fällen nicht sicher auszuschließen. Um die berufliche MRSA-Infektion besser beurteilen zu können, bedarf es der Verbesserung der Surveillance.