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Umsetzung der akademisierten praktischen staatlichen Prüfung für Hebammen. Die simulierte Geburt
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Veröffentlicht: | 15. Januar 2024 |
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Mit der Novellierung des Hebammengesetzes (HebG) 2020 ist auch die neue Hebammenstudien- und Prüfungsverordnung (HebStPrV) [https://www.gesetze-im-internet.de/hebstprv/BJNR003900020.html] in Kraft getreten. Die staatliche Prüfung zur Erlangung der Berufszulassung als Hebamme auf Bachelorniveau wurde dabei an die neuen Anforderungen einer akademischen Ausbildung adaptiert und hat grundlegende strukturelle Veränderungen erfahren. Die Prüfung zum Bereich „Geburt“ wurde vom klinischen Setting im Kreißsaal an die Hochschule verlagert und soll dort nicht mit einer Gebärenden, sondern mit Modellen und Simulationspersonen erfolgen. Diese neue Prüfungsform birgt strukturelle und organisatorische Herausforderungen für die Studiengänge mit sich. Rahmenbedingungen wie die Ausgestaltung der Räume, der Einsatz von Modellen, die Ansprüche an die Simulationspersonen, die Entwicklung geeigneter Fallszenarien, die Transparenz der Prüfungskriterien sowie die Prüfungsbelastung der hochschulischen Mitarbeitenden und die Gleichbehandlung aller Studierenden innerhalb der Prüfung werden aktuell intensiv und kritisch diskutiert.
Das hier vorgestellt Prüfungskonzept der Universität Tübingen, das bereits erfolgreich durchgeführt wurde, kann anderen Studiengängen als Vorlage und Diskussionsgrundlage für die zukünftige Prüfungsentwicklung dienen. Dargestellt werden auch die strukturelle Einbettung der Prüfung zur Geburt sowie die zur Leistungsüberprüfung entwickelten Instrumente und deren Einsatz [1].