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10. Symposium Health Technology Assessment

Deutsche Agentur für HTA des DIMDI – DAHTA

18.03. - 19.03.2010, Köln

HTA im Jahr 2020

Meeting Abstract

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  • Matthias Schrappe - Institut für Patientensicherheit, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

10. Symposium Health Technology Assessment. Köln, 18.-19.03.2010. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2010. Doc10hta06

doi: 10.3205/10hta06, urn:nbn:de:0183-10hta062

Veröffentlicht: 16. März 2010

© 2010 Schrappe.
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Gliederung

Abstract

Die fortschreitende Differenzierung des Gesundheitswesens durch Innovationsprozesse und die demografische Entwicklung macht es in zunehmendem Umfang notwendig, valide externe Informationen über die Alltagswirksamkeit von Behandlungsmethoden zu identifizieren und nachvollziehbar zusammenzufassen. Entsprechende Nutzenaspekte basieren dabei auf der absoluten Wirksamkeit (efficacy) unter den Bedingungen des klinischen Versuchs, gehen aber darüber hinaus und umfassen relative Nutzenbestandteile (effectiveness) wie Effizienz, Patient Reported Outcomes, Präferenzen aller Stakeholder, juristische, ethische und soziale Aspekte und Systemfaktoren. Hinzu kommen komplexe Interventionen, die ebenfalls auf einer validen Informationsbasis eingeführt und evaluiert werden müssen, hier sind Vergütungformen, strukturelle Entscheidungen (z.B. Disease Management), Managemententscheidungen und Checklisten als Beispiele zu nennen. Die Alltagswirksamkeit von Behandlungsmethoden und die Evaluation von komplexen Interventionen ist Gegenstand der Versorgungsforschung, die sich eines breiten Methodenspektrums bedient.

Health Technology Assessment hat einen ähnlich breiten Fokus wie die Versorgungsforschung und evaluiert, ausgehend von einer politischen Fragestellung, Behandlungsmethoden und komplexe Interventionen unter den multiplen Aspekten der relativen Wirksamkeit. Ein verwandter Begriff ist Evidence-Based Health Care, eine Methodik der Identifikation, Synthese und Wertung von externen Informationen für Zwecke einer „Evidenz-gestützten Gesundheitspolitik“ (Evidence-Based policy), die jedoch keinem expliziten Auftrag unterliegt, sondern rein wissenschaftlich motiviert ist.

Von großer Bedeutung wird in Zukunft die Frage sein, welche Bedeutung den Nutzenbestandteilen der relativen Wirksamkeit im Vergleich zur efficacy zukommt. Das SVR-Gutachten 2007 hat diese Nutzenaspekte unter der Begriff der Angemessenheit von Gesundheitsleistungen zusammengefasst, nach der Empfehlung des SVR ist der Nachweis der absoluten Wirksamkeit dem Nachweis der relativen Wirksamkeit übergeordnet. Beide Ebenen sind jedoch bei der Allokationsentscheidung zu berücksichtigen. Es ist zu erwarten, dass es zu einer stürmischen Entwicklung auf dem Gebiet von Studiendesigns zur relativen Wirksamkeit kommt. Wenn ein entsprechendes wissenschaftliches Niveau nicht erreicht werden sollte, wird die alleinige Regulierung über die Nachfrage und Zahlungsbereitschaft einen immer größeren Raum einnehmen. Auf diesem Hintergrund kommt dem vom Deutschen Netzwerk Versorgungsforschung konzipierten Memorandum III zur Methodik in der Versorgungsforschung große Bedeutung zu.