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97. Jahrestagung der Vereinigung Südwestdeutscher Hals-Nasen-Ohrenärzte

27. - 28.09.2013, Ludwigshafen

Teratom der Glangula Parotidea bei einer jungen Frau – Ein Fallbericht

Teratoma of the parotid gland in a young woman: a case report

Meeting Abstract

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  • corresponding author presenting/speaker Christoph Striedter - Universitätsmedizin Mainz (HNO-Klinik), Mainz, Deutschland
  • Gonca Dogan - Universitätsmedizin Mainz (Institut für Pathologie), Mainz, Deutschland
  • Wolf Mann - Universitätsmedizin Mainz (HNO-Klinik), Mainz, Deutschland
  • Boris Haxel - Universitätsmedizin Mainz (HNO-Klinik), Mainz, Deutschland

Vereinigung Südwestdeutscher Hals-Nasen-Ohrenärzte. 97. Jahrestagung der Vereinigung Südwestdeutscher Hals-Nasen-Ohrenärzte. Ludwigshafen, 27.-28.09.2013. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2013. Doc13hnosw37

doi: 10.3205/13hnosw37, urn:nbn:de:0183-13hnosw370

Veröffentlicht: 12. September 2013

© 2013 Striedter et al.
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Gliederung

Text

Hintergrund: Die Abklärung unklarer Schwellungen bzw. Raumforderungen im Bereich der Ohrspeicheldrüse stellt die tägliche Routine des HNO-Arztes dar. Dabei sind gutartige Tumoren der Ohrspeicheldrüse häufig. 70 – 80 % aller benignen Tumore in diesem Bereich sind pleomorphe Adenome. Doch kommen andere Tumore differntialdioagnostisch in Betracht.

Im Folgenden soll über einen nicht alltäglichen Fall einer 20jährigen Frau berichtet werden.

Methoden: Kasuistik: Im Mai 2013 stellte sich eine 20jährige Patientin erstmals in unserer Poliklink vor. Laut Auskunft der Mutter der Patientin bestehe eine Schwellung im Bereich der linken Gl. Parotis bereits seit dem 5. Lebensjahr.

Vor etwa acht Jahren sei bereits eine Punktion alio loco durchgeführt worden. Damals habe man die Raumforderung als gutartig klassifiziert. Die Raumforderung sei insgesamt sehr langsam gewachsen.

Bei der Patientin lagen keine Grunderkrankungen vor, außerdem gab es keinerlei Voroperationen.

Sonographie der Halsweichteile (02.05.2013): 2,86 x 1,65 x 2,92 cm große Raumforderung mit glatter Begrenzung, teils zystische, teils solide Anteile, mit dorsaler Schallverstärkung.

Die Patientin wurde am 26.06.2013 operiert. Intraoperativ zeigte sich eine recht oberflächlich beginnende zystische Raumforderung in die tiefen Anteile der Gl. Parotis ziehend und mit engem Kontakt zu den Ästen des N. facialis. Unter Neuromonitoring konnten die Raumfoerdung komplett entfernt und die Nervenäste geschont werden. Die basalen Abschnitte waren dabei derb mit dem Drüsengewebe verbacken, außerdem war eine deutliche entzündliche Mitreaktion des umliegenden Gewebes erkennbar, weshalb der Ramus marginalis mühsam herauspräpariert werden musste, aber in der Kontinuität erhalten blieb. Am 3. postoperativen Tag konnte die Patientin bei gutem Allgemeinzustand und zeitgerechten Wundverhältnissen entlassen werden.

Die Patientin stellte sich am 04.07.2013 zur ambulanten Verlaufskontrolle in unserer Poliklinik vor. Es erfolgte die Fadenzug. Die Wunde war bereits gut verheilt. Der Gesichtsnerv funktioniert bis auf eine Schwäche des Mundastes gut.

Wir haben mit der Patientin die Wiedervorstellung zur Kontrolle nach drei Monaten vereinbart.

Ergebnisse: Pathologisch-anatomischer Befundbericht. Mikroskopie: (HE, PAS):

(Ergänzende) kritische Wertung: Weichgewebe von zervikal links unter Einschluss einer 2,8 cm messenden, entzündlich destruierten Zyste mit reichlich Fremdkörperreaktion um Haarschaftfragmente und Hornlamellen im Sinne eines benignen zystischen reifen Teratoms sowie dystrophen Verkalkungen in der Zystenwand mit angrenzender chronisch-granulierender und resorptiver Entzündung und Fettgewebsnekrosen. In der Nachbarschaft regelrechtes Parenchym der Parotis. Vier tumorfreie Lymphknoten. - Kein Anhalt für Malignität.

Schlussfolgerung: Diskussion: Das Auftreten von Teratomen im Bereich der Gl. Parotis ist eine Rarität. Dennoch müssen sie differentieldiagnostisch in Erwägung gezogen werden.

Intraoperativ zeigte sich eine ausgeprägte Vernarbung um die Raumforderung herum, wobei keine radikale Entfernung des umliegenden Drüsengewebes notwendig erschien, um die Funktion des N. facialis nicht durch eine dementsprechende Manipulation zu gefährden.