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Ergebnisse der Cochlea Implantation bei hereditär einseitig hochgradig hörgeschädigten Kindern
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Veröffentlicht: | 30. März 2016 |
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Seit der 2008 erstmalig beschriebenen CI-Versorgung von Patienten mit einseitiger Taubheit/hochgradigen Hörstörung (SSD) ist diese Indikation bei ausgewählten Patienten im Erwachsenenalter mittlerweile anerkannt und etabliert. Hinsichtlich der CI-Versorgung kindlicher Patienten mit SSD existieren in der Literatur bislang hingegen nur Einzelfallbeschreibungen oder Studien mit geringen Fallzahlen. Bekanntermaßen ist ein binaurales Hörvermögen sowohl für die Störgeräuschunterdrückung als auch für die Befähigung des Richtungshörvermögens wichtig. Einohrig hochgradig hörgestörte Kinder zeigen im Durchschnitt schlechtere schulische Leistungen und einen erhöhten schulischen Förderbedarf im Vergleich zu ihren normalhörenden Altersgenossen. Allerdings scheinen Kinder mit einer SSD in Bezug auf ihr Sprachverstehen im Störgeräusch in unterschiedlichem Maße eingeschränkt zu sein. In der vorliegenden Studie werden die Ergebnisse von 15 kindlichen Patienten mit einem Implantationsalter von 9 Monaten bis 11.3 Jahren vorgestellt, die zwischen 2012 und 2015 in der HNO-Uniklinik Bochum aufgrund einer hereditären SSD mit einem CI-versorgt wurden. Dargestellt werden die anhand des SSQ-Fragebogens für Eltern erhobenen subjektiven sowie mittels Göttinger/Freiburger Sprachaudiogramm und OLKiSA/OLSA erhobenen objektiven audiologischen Ergebnisse. Im vorgestellten Patientenkollektiv zeigen sich sowohl fremdanamnestisch wie auch audiometrisch divergente Ergebnisse hinsichtlich des Nutzens der jeweiligen Patienten durch die Cochlea Implantation in Abhängigkeit individuell unterschiedlicher präoperativer Parameter.
Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.