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Zentral-vestibuläre Befunde bei vestibulärer Migräne
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Veröffentlicht: | 30. März 2016 |
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Text
Einleitung: Die Migräne ist ein Krankheitsbild, dessen Diagnose auf Grund der Anamnese gestellt wird. Dies gilt grundsätzlich auch für die vestibuläre Migräne. Meist handelt es sich dabei um einen systematischen Schwindel. Die Anfallsdauer ist auf 5 Minuten bis 72 Stunden eingegrenzt.
Für den HNO-Arzt bietet sich die Chance, Befunde zu erheben, die die Diagnose einer vestibulären Migräne erhärten können. Daher ist vor allem nach „zentralen Zeichen“ zu fahnden.
Methoden: An 27 Patienten mit einer vestibulären Migräne wurden folgende neurootologische Parameter untersucht: Spontannystagmus, vibrationsinduzierter Nystagmus, rotatorische Prüfung, Videokopfimpulstest, Pendelblickfolge („eye tracking test“), Lagenystagmus, Blickrichtungsnystagmus.
Ergebnisse: Bei keinem Patienten fanden sich alle zentral-pathologischen Befunde, aber bei 25 der 27 Patienten mindestens ein zentral-vestibulärer Befund. Am häufigsten ließ sich als zentral- vestibuläres Zeichen ein Lagenystagmus (n=23) nachweisen, gefolgt von einer saccadierten Pendelblickfolge (n=17). Pathologische Befunde in der rotatorischen Prüfung und auch der Nachweis eines Blickrichtungsnystagmus waren selten. 9 Patienten wiesen aber auch Zeichen einer peripher-vestibulären Seitendifferenz auf, belegt durch einen Vibrationsnystagmus oder einen pathologischen Videokopfimpulstest.
Schlussfolgerung: Die Ergebnisse zeigen, dass sich bei der vestibulären Migräne zentral-vestibuläre Störungen nachweisen lassen. Damit kommt der neurootologischen Diagnostik ein besonderer Stellenwert zu.
Da Patienten mit Schwindelbeschwerden im Allgemeinen zuerst den HNO-Arzt aufsuchen, ist es erforderlich, dass er versucht, die Diagnose einer vestibulären Migräne durch den Nachweis zentraler Symptome, vor allem eines Lagenystagmus, zu erhärten.
Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.