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87. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e. V.

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e. V.

04.05. - 07.05.2016, Düsseldorf

Arbeitsunfall mit transoraler Pfählungsverletzung, was tun?

Meeting Abstract

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  • corresponding author Tilman Krieger - Klinikum Kassel / Klinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kassel
  • Ellen Kostka - Klinikum Kassel / Klinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kassel
  • Tim Genotte - Klinikum Kassel / Zentrum für Allgemeine Radiologie, Kassel

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. 87. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. Düsseldorf, 04.-07.05.2016. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2016. Doc16hnod107

doi: 10.3205/16hnod107, urn:nbn:de:0183-16hnod1070

Veröffentlicht: 30. März 2016

© 2016 Krieger et al.
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Gliederung

Text

Falldarstellung: Es wird über einen 25-jährigen Patienten berichtet, der sich bei seiner Arbeitstätigkeit als Maler eine Pfählungsverletzung zuzog. Ein Pinsel war im Bereich des rechten oberen Tonsillenpols eingedrungen und hatte den Hals bis in das nuchale Subkutangewebe durchdrungen.

Verlauf: In der Computertomografie ließ sich der hölzerne Fremdkörper zwischen den Querfortsätzen der Halswirbelsäule, der A. vertebralis und der A. carotis interna rechts darstellen. Bei fehlender Blutung, lediglich Kompression der Gefäße und glatter Oberfläche des Pinsels entschieden wir uns für eine transorale Entfernung in Bereitschaft einer Halsexploration und interventionellen Blutstillung durch die hiesige Neuroradiologie. Der Eingriff verlief ohne Komplikationen, der Patient konnte nach drei Tagen nach Hause entlassen werden.

Zusammenfassung: Pfählende Gegenstände sollten stets solange belassen werden, bis alle durch den Verlauf kalkulierbaren Verletzungen eingeschätzt werden konnten und ein interdisziplinäres Konzept über die Art der Entfernung steht, insbesondere bei fehlender Notfallindikation wegen fehlender Blutung und stabiler Atmung, wie in o.g. Fall.

Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.