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86. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e. V.

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e. V.

13.05. - 16.05.2015, Berlin

Blickdiagnose Mundhöhlenkarzinom

Meeting Abstract

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  • corresponding author Sebastian Wendt - HNO-Klinik, Klinikum Augsburg, Augsburg
  • Paula Steinicke - HNO Klinik, Klinikum Augsburg, Augsburg
  • Bruno Märkl - Pathologisches Institut, Klinikum Augsburg, Augsburg
  • Johannes Zenk - HNO Klinik, Klinikum Augsburg, Augsburg

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. 86. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. Berlin, 13.-16.05.2015. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2015. Doc15hnod715

doi: 10.3205/15hnod715, urn:nbn:de:0183-15hnod7158

Veröffentlicht: 10. Juni 2015

© 2015 Wendt et al.
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Gliederung

Text

Einleitung: Bei Vorliegen eines ulzerierend wachsenden Tumors und zusätzlichen anamnestischen Co-Faktoren wie Alkohol- und Nikotinabusus oder schlechter Mundhygiene wird klinisch schnell der Verdacht auf ein Karzinom gestellt. Insbesondere gilt dies dann, wenn Kriterien, wie ein infiltratives und destruierendes Wachstum vorliegen.

Allerdings sind auch spezifische Entzündungen gerade bei immunsupprimierten Patienten oder nach Auslandsaufenthalten differentialdiagnostisch zu berücksichtigen.

Kasuistik: Bei einem 70-jährigen Patienten wurde bei Vorliegen eines ulzerierenden Tumors im Bereich des Mundbodens und des Alveolarkamms klinisch der Verdacht auf ein Karzinom gestellt. Es erfolgte eine Probeentnahme in Lokalanästhesie mit klinischem Tumor-Staging.

Der histopathologische Befund ergab überraschenderweise eine spezifische Entzündung mit Leishmania donovani. Auf gezielte Nachfragen konnten anamnestisch Auslandsaufenthalte und eine systemische Immunsuppression bei rheumatoider Arthritis eruiert werden.

Da Leishmania donovani häufig mit einem viszeralen Befall einhergeht, wurde nach dem Screening mit einer Amphotericin B Therapie begonnen. Hierunter kam es zu einer Restutio ad integrum der Schleimhautdefekte.

Schlussfolgerung: Da Tumoren der Mundhöhle unterschiedliche Entitäten besitzen, kann einzig allein die histologische Begutachtung einer obligaten Gewebeprobe die Ursache aufzeigen und so die Diagnose sichern. Gerade spezifische Entzündungen können makroskopisch ein malignes Geschehen imitieren.

Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.