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86. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e. V.

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e. V.

13.05. - 16.05.2015, Berlin

Kommt eine Oberlidschwellung zum Arzt ... Und dann?

Meeting Abstract

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  • corresponding author Jens Reden - HNO Uniklinikum Dresden, Dresden
  • Volker Gudziol - HNO Uniklinikum Dresden, Dresden

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. 86. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. Berlin, 13.-16.05.2015. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2015. Doc15hnod707

doi: 10.3205/15hnod707, urn:nbn:de:0183-15hnod7076

Veröffentlicht: 10. Juni 2015

© 2015 Reden et al.
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Gliederung

Text

Einleitung: Für eine optimale Patientenbehandlung ist eine frühzeitige Diagnosestellung unter Berücksichtigung der möglichen Differentialdiagnosen und anschließender Einleitung einer spezifischen Therapie ausschlaggebend. Anhand des vorliegenden Fallberichtes soll die Bedeutung der differentialdiagnostischen Überlegungen hervorgehoben werden.

Fall: Eine Patientin stellte sich mit einseitigen Cephalgien sowie einer seit kurzem bestehenden periorbitalen Rötung und Schwellung rechts vor. Bildgebend zeigte sich eine partielle Verschattung der rechten Siebbeinzellen. Die initiale Arbeitsdiagnose lautete daher V.a. eine orbitale Komplikation einer Sinusitis, sodass eine operative Therapie im Sinne einer endonasalen NNH-Operation zur Fokussanierung gebahnt wurde. Im weiteren Verlauf demarkierten sich jedoch Hauteffloreszenzen im Bereich des rechten medialen Augenwinkels, sodass der Verdacht auf eine Herpes-zoster-ophthalmicus-Infektion gelenkt und von einer operativen Intervention abgesehen wurde. Diese bestätigte sich virologisch, sodass eine virostatische und lokale Therapie erfolgte, welche rasche Beschwerdelinderung erbrachte.

Schlussfolgerung: Bei periorbitaler Rötung sind neben der sinugenen Komplikation in der differentialdiagnostischen Abwägung auch an einen Mb. Wegener und wie an vorliegendem Beispiel gezeigt auch an einen Herpes Zoster zu denken.

Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.