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86. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e. V.

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e. V.

13.05. - 16.05.2015, Berlin

Lappenplastik bei einem maligem Melanom der Wange mit Transplantation eines fraglich infiltrierten Hautareals – ein Fallbericht

Meeting Abstract

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  • corresponding author Ellen Gattner - MHH Hannover, Hannover
  • Thomas Lenarz - MHH Hannover, Hannover

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. 86. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. Berlin, 13.-16.05.2015. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2015. Doc15hnod553

doi: 10.3205/15hnod553, urn:nbn:de:0183-15hnod5532

Veröffentlicht: 26. März 2015

© 2015 Gattner et al.
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Gliederung

Text

Einleitung und Anamnese: Bei einer 75jährigen Pat. wurde 2012 ein Lentigo Maligna der re. Wange in toto exzidiert. Im Verlauf wurde 04/2014 ein superfiziell spreitendes Malignes Melanom (MM) im Bereich der Narbe diagnostiziert, exzidiert und mittels Verschiebeschwenklappenplastik von cervikal rechts gedeckt. Bereits 06/2014 wurde alio loco erneut der V.a. ein Lokalrezidiv gestellt. In der anschließenden CT-Untersuchung ergab sich zusätzlich der V.a. eine cervikale LK-Metastase. 10/14 stellte sich die Pat. zur Planung des weiteren Proc. bei uns.

Befunde und Verlauf: 10/14 wurde eine Neck Dissection sowie lokale Tumorresektion und Deckung durch eine Transpositionsplastik durchgeführt. Der histopathologische Befund ergab eine R1-Resektion, so dass eine Nachresektion mit Vollhauttransplantation (inguinal) angeschlossen wurde. Der Tumor konnte in toto exzidiert werden.

Histopath.: diffuses, diskontinuierlich epithelunterminierendes Rezidiv eines MM

Schlussfolgerung: Aufgrund des engen zeitl. Zusammenhanges zwischen der im 04/14 durchgeführten Lappenplastik und dem im Juni gestellten V.a. Lokalrezidiv, kann die Vermutung, dass ein bereits infiltriertes Hautareal zur Deckung verwendet wurde, angestellt werden. Abschließend klären wird sich die Vermutung für den vorliegenden Fall nicht lassen. Es bleibt jedoch die Frage, ob vor Lappenplastiken eine histopath. Begutachtung des zu verwendenden Hautareals sinnvoll ist. Bei diskontinuierlich wachsenden Tumoren und lokalen Lappenplastiken erscheint die Gefahr der Verpflanzung von infiltrierter Haut gegeben. Einschränkend zu bedenken ist, dass eine auf PE beruhende histologische Begutachtung durch das diskontinuierliche Wachstumsmuster falsch negativ ausfallen kann.

Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.