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Audiometrische Ergebnisse nach Cochlea Implantat-Versorgung bei M. Menière
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Veröffentlicht: | 26. März 2015 |
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Einleitung: Der Morbus Menière ist eine Erkrankung des Innenohrs mit einer charakteristischen Symptomtrias aus Drehschwindel, Hörverlust und Tinnitus. Folgezustand ist häufig eine ausgeprägte Schallempfindungsschwerhörigkeit. Die Cochlea Implantat (CI)-Versorgung stellt eine mögliche Hörrehabilitation für Patienten mit ein- oder beidseitiger an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit im Rahmen eines Morbus Menière dar. In der präsentierten Studie wurden die audiologischen Ergebnisse nach Cochlea Implantation von Patienten mit Morbus Menière untersucht.
Material und Methoden: Das Studienkollektiv besteht aus 12 Patienten mit Morbus Menière, die zwischen 2008 und 2013 ein CI erhalten haben. Ein Patient wurde beidseitig implantiert. Das Durchschnittsalter lag bei 57 Jahren. 38,5% der Patienten waren weiblich und 61,5% männlich. Bei fünf Patienten wurde vorher eine Saccotomie durchgeführt, zwei Patienten erhielten vor CI-Implantation eine Neurektomie.
Die prä- und postoperativen audiometrischen Ergebnisse wurden analysiert.
Ergebnisse: Präoperativ lag das Hörvermögen des implantierten Ohrs der Patienten gemittelt für die Frequenzen 500 Hz, 1.000 Hz, 2.000 Hz und 4.000 Hz durchschnittlich bei 90 dB HL. Im Freiburger Einsilbertest erreichten zwei Patienten bei 65 dB mit Hörgerät eine Verständlichkeit von 10% bzw. 25%. Die übrigen Patienten hatten gar kein Einsilberverständnis. Durchschnittlich 22 Monate nach Erstaktivierung des CI lag die Verständlichkeit für Einsilber bei 70 dB bei 54% und für Zahlen bei 85% (Freiburger Test). Im HSM-Satztest lag die Verständlichkeit in Ruhe bei 79%, im Störschall von 15 dB SNR bei 66% und bei 10 dB SNR bei 43%.
Schlussfolgerung: Patienten mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit als Folge eines Morbus Menière können suffizient mit einem Cochlea Implantat rehabilitiert werden. Dabei sind die sprachaudiometrischen Ergebnisse mit denen des Gesamtkollektivs nach CI-Implantation vergleichbar.
Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.