Artikel
MRT-Untersuchungen nach Cochlea Implantat-Versorgung
Suche in Medline nach
Autoren
Veröffentlicht: | 26. März 2015 |
---|
Gliederung
Text
Die CI-Versorgung hat in den letzten 10 Jahren eine rasante Entwicklung genommen. In gleicher Weise entwickelt sich auch die medizinische Bildgebung. Zunehmend kommt dabei der Magnetresonanztomografie Bedeutung zu. So erfolgten allein im Jahr 2009 in Deutschland 7,9 Mio MRT-Untersuchungen. (Quelle: http://de.statista.com/).
Mit zunehmender Anzahl von MRT-Untersuchungen und ebenfalls zunehmender Anzahl von Menschen, die mit einem oder zwei Cochlea Implantaten versorgt sind, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass diese Menschen eine MRT-Untersuchung erhalten.
Dabei darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass Cochlea Implantate aufgrund der enthaltenen Magnete nur bedingt oder gar nicht für MRT-Untersuchungen zugelassen sind. In Abhängigkeit vom Hersteller und CI-Typ gibt es daher Einschränkungen. Es steht zu erwarten, dass CI-versorgte Patienten eine MRT erhalten, ohne dass die implantierende Klinik darüber informiert wird.An 100 in den Jahren 2008 und 2009 an der HNO-Klinik Halberstadt implantierte erwachsene Patienten wurden Fragebögen verschickt, um dieses Phänomen abzuklären. Die Fragen bezogen sich auf eine mögliche MRT-Untersuchung, deren Anzahl, ob eine spezielle Vorbereitung erfolgte, sowie eventuelle Nebenwirkungen oder sogar Komplikationen. Genannt seien hier unangenehme akustische Wahrnehmungen, Schmerzen, aber auch die Gefahr von Magnetdislokationen und Entmagnetisierung des CI-Magneten. Vorgestellt werden die Ergebnisse dieser Fragebogenstudie. Die Rücksendequote lag bei 70 Prozent. MRT-Untersuchungen erfolgten danach bei knapp 15 Prozent der CI-Patienten. Schwerwiegende Komplikationen blieben aus. CI-Patienten sollten ausdrücklich über mögliche Komplikationen im Rahmen einer MRT aufgeklärt werden. Trotz Weiterentwicklungen auf dem Gebiet der MRT-Tauglichkeit von CI-Systemen sollten immer alternative Bildgebungsmethoden wie z.B. die Computertomografie in Erwägung gezogen werden.
Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.