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Schwierigkeiten in der Diskriminationsfunktionsbestimmung der ASSR
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Veröffentlicht: | 26. März 2015 |
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Einleitung: Um verschiedene objektive, schwellenbestimmende Hörtestverfahren zu vergleichen, hat Hoth 2013 angeregt, verfahrensspezifische Diskrimination zu ermitteln. Dabei stellt die Steigung der Diskriminationsfunktion das verfahrensspezifische Qualitätsmaß dar. Unsere Arbeitsgruppe hat nach diesem Verfahren ASSR-Messungen bei verschiedenen Frequenzen untersucht.
Material und Methoden: Es wurden an 20 Erwachsenen ASSR bei 500 Hz, 1 kHz und 4 kHz mit Pegelinkrementen von 1 dB durchgeführt. Der Nachweis einer Hörreaktion wurde als „1“, der fehlende Nachweis als „0“ codiert. Wir haben die Steigungen der frequenzspezifischen Diskriminationsfunktionen verglichen.
Ergebnisse: Das erwartete Ergebnis verschieden steiler Diskriminationsfunktionen bei verschiedenen Frequenzen hat sich nicht gezeigt. Einzelne Messreihen wurden sehr lang bevor das Abbruchkriterium eines stabilen ASSR-Nachweises erreicht wurde. Dies führte bei 9 von 20 Probanden zu einem vorzeitigen Abbruch.
Diskussion: Der untersuchte Effekt war unter diesen Bedingungen nicht nachweisbar. ASSR mit dieser hohen Genauigkeit sind für die klinische Routine aufgrund der erheblichen Messdauer nicht durchführbar. Die Messung in größeren Pegel-Inkrementen kann aber zu Fehlinterpretationen führen, wenn die frequenzspezifische Diskriminationskurve sehr flach verläuft. Die bei unseren Messungen deutlich gewordenen Diskriminationsprobleme der ASSR, zumindest unter unseren Untersuchungsbedingungen, werfen Fragen zur Verlässlichkeit der ASSR im klinischen Alltag auf. Noch unklar bleibt der Einfluss der jeweiligen Messbedingungen (Abschirmung, Patientenführung, Messparameter). Folgestudien zu diesen Fragestellungen werden im Hinblick auf unserer Ergebnisse erforderlich sein.
Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.