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Objektive Hörschwellenschätzung im Tieftonbereich mit SN10 und ASSR
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Veröffentlicht: | 26. März 2015 |
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Einleitung: Bei Patienten mit einem Cochlea Implantat (CI) ist die Erhaltung des Restgehörs im Tieftonbereich von außerordentlicher Bedeutung, da dies ein besseres Sprachverstehen ermöglicht. Zur objektiven Bestimmung des Restgehörs gibt es bei Kindern u. a. 2 Möglichkeiten: SN10 und ASSR. Die ASSR bietet gegenüber der SN10 Vorteile: Frequenzmessung von 0.5 bis 4 kHz, zeitgleiche und binaurale Schwellenmessung für die einzelnen Frequenzen. Bisher fand kein Vergleich zwischen der Schwellenmessung mit SN10 und ASSR statt. Daher ist das Ziel dieser Studie eben jener Vergleich bei Kindern im Rahmen einer CI-Voruntersuchung.
Methoden: Bis jetzt wurde bei 19 Kindern im Alter von 1 bis 9 Jahre die Tieftonschwelle (0.5 kHz) mit Hilfe von SN10 und ASSR bestimmt. Die Schwellen wurden mittels linearer Regression und Korrelation analysiert, getrennt für das linke (n=11) und rechte Ohr (n=12). Fälle in denen keine Schwelle messbar war, wurden von der Analyse ausgeschlossen.
Ergebnisse: Die Mittelwerte für die Schwellenmessung mit der ASSR waren 57.3 ±18.5 (L) und 61.7 ±24.4 dB (R), mit der SN10 61.8 ±27.5 (L) und 57.5 ±24.2 dB (R). Die lineare Regression der beiden Schwellen war für beide Ohren signifikant verschieden von Null (L:T=2.8, p<.05; R:T=3.9, p<.01). Darüber hinaus war auch die Korrelation zwischen den Schwellen signifikant (L:r=.78, p<.01; R:r=.68, p<.05).
Diskussion: Es kann davon ausgegangen werden, dass die objektive Schwellenmessung mit der ASSR ähnlich gute Ergebnisse erzielt wie die SN10. Aufgrund der zusätzlichen Vorteile, die die ASSR bietet, empfiehlt es sich daher die ASSR zukünftig in das Standardprogramm zur objektiven Schwellenbestimmung bei Kindern aufzunehmen, vor allem da so auch die Auswertung der Daten objektiviert werden kann.
Unterstützt durch: Mit Unterstützung durch den DFG Exzellenzcluster Hearing4all.
Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.