Artikel
Die einzeitige Labyrinthektomie kombiniert mit Cochlea-Implantat-Versorgung bei therapierefraktärem Morbus Menière mit funktioneller Taubheit
Suche in Medline nach
Autoren
Veröffentlicht: | 26. März 2015 |
---|
Gliederung
Text
Einleitung: In vielen Fällen eines M. Menière wird durch eine Kombination konservativer Ansätze eine ausreichende Suppression der Symptome erreicht. Gelingt die Vertigokontrolle bei nicht mit Hörgeräten zu versorgender Schwerhörigkeit nicht, steht man vor einem therapeutischen Problem. Im Rahmen dieser Studie wird der Behandlungserfolg einer Kombination aus Labyrinthektomie zur effizienten Therapie der Schwindelsymptomatik sowie der Cochlea-Implantat-Versorgung (CI-Versorgung) zur Wiederherstellung des auditorischen Systems untersucht.
Methoden: Bei sechs Patienten mit rezidivierenden Schwindelanfällen bei einseitigem M. Meniére und funktioneller Surditas erfolgte einzeitig die Labyrinthektomie mit CI-Versorgung. Der Behandlungserfolg wurde durch den präoperativ sowie posterativ in Intervallen erhobenen Dizziness-Handicap-Inventory (DHI) beurteilt. Außerdem wurde der audiologische Erfolg durch das CI ermittelt.
Ergebnisse: Präoperativ zeigte die Analyse des DHI bei allen Patienten ausgeprägte physikalische, emotionale und funktionelle Defizite. Alle Patienten litten unter einer funktionellen Surditas der betroffenen Seite. Postoperativ kam es nach einer Erholungsphase von acht Wochen in allen Fällen zu einer erheblichen Verbesserung der Schwindelbeschwerden. Nach Aktivierung des CI zeigte auch die sprachaudiometrische Evaluation gemessen am Erwartungshorizont sehr gute Ergebnisse.
Fazit: Bei Patienten mit rezidivierenden Schwindelattacken und funktioneller Surditas bei M. Menière nach frustranen anderweitigen Therapieversuchen bietet die Kombination aus Labyrinthektomie und CI-Versorgung eine effiziente Möglichkeit zur Behandlung des Vertigo zusammen mit der Wiederherstellung der auditorischen Funktionalität. Die Einseitigkeit der Erkrankung ist präoperativ zu beweisen.
Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.