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Entwicklung eines Hörtrainings zur Verbesserung der Sprachverständlichkeit am Telefon für Patienten mit Cochlea Implantat
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Veröffentlicht: | 26. März 2015 |
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Einleitung: Das Telefonieren ist für Patienten mit Cochlea Implantat eine besondere Herausforderung. Grund hierfür ist die Reduktion der akustischen Sprachinformation durch die Digitalisierung beim ISDN-Standard auf das eingeschränkte Frequenzspektrum von 0,3 bis 3,4 kHz, eine Samplingrate von 8 kHz und eine Samplingtiefe von 8 Bit. In einer prospektiven, randomisierten, doppelblinden Studie an Patienten mit mehr als 6 Monaten CI-Erfahrung wurde der Effekt eines neuartigen Hörtrainings mit nach ISDN-Standard gefiltertem Sprachmaterial auf das Sprachverständnis am Telefon untersucht.
Methoden: Eine Patientengruppe (n=10) erhielt eine nach ISDN-Standard gefilterte Version der Heidelberger CI-Trainings-CD, die andere Gruppe (n=10) die herkömmliche CD. Beide Gruppen wurden für eine vierwöchige Trainingsphase mit der CD instruiert. Das Sprachverständnis wurde vor und nach der Trainingsphase mit einem vom Oldenburger Satztest adaptierten und nach ISDN-Standard gefilterten Sprachtest bei 65 dB HL im Freifeld untersucht.
Ergebnisse: Die Patientengruppen waren hinsichtlich Alter, Reintonaudiometrie und Ausgangswert im gefilterten Sprachtest vergleichbar. Die Gruppe mit der herkömmlichen Heidelberger CI-Trainings-CD verbesserte sich bei einer mittleren Übungszeit von 16,2 ±8,4 Minuten pro Tag in der Diskriminationsrate von 70,0 ±14,3% auf 73,6 ±17,4%. Die Gruppe mit der gefilterten CD verbesserte sich mit einer Übungszeit von 19,5 ±17,4 Minuten pro Tag von 70,7 ±14,5% auf 78,9 ±7,4%. Die Verbesserung in der Gruppe mit gefilterter CD war statistisch signifikant (p=0,03; two way RM ANOVA).
Schlussfolgerungen: Eine vierwöchige Übungsphase mit nach ISDN-Standard gefiltertem Trainingsmaterial erscheint geeignet um die Sprachverständlichkeit am Telefon zu verbessern.
Der Erstautor weist auf folgenden Interessenkonflikt hin: Erklärung zu einem möglichen Interessenkonflikt: Die Erstautorin erhielt die Erstattung von Reise- und Übernachtungskosten sowie von Teilnahmegebühren für Kongresse von der Firma MED-EL.