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86. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e. V.

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e. V.

13.05. - 16.05.2015, Berlin

Gesundheitliche Risiken für Patienten mit implantierbaren Hörsystemen durch Exposition mit hochfrequenten elektromagnetischen Feldern

Meeting Abstract

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  • corresponding author Ferdinand Bischof - HNO-Universitätsklinik Ulm, Ulm
  • Thomas Karl Hoffmann - HNO-Universitätsklinik Ulm, Ulm
  • Nicole Rotter - HNO-Universitätsklinik Ulm, Ulm

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. 86. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. Berlin, 13.-16.05.2015. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2015. Doc15hnod310

doi: 10.3205/15hnod310, urn:nbn:de:0183-15hnod3107

Veröffentlicht: 26. März 2015

© 2015 Bischof et al.
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Gliederung

Text

Trotz zunehmender Exposition der Bevölkerung mit hochfrequenten elektromagnetischen Feldern (HF-EMF) die z.B. beim Mobilfunk, bei WLAN, Bluetooth, Sicherheitsschranken und seit kurzem auch Ganzkörperscannern am Flughaben entstehen, sind deren Auswirkungen auf den menschlichen Körper nach wie vor unklar.

Ein erhöhtes Gesundheitsrisiko besteht möglicherweise bei Patienten mit implantierten Hörsystemen, da durch das Einbringen der metallischen Implantate die Gewebewirkung der HF-EMFs verändert und möglicherweise Fehlfunktionen oder Implantatdislokationen induziert werden können. Anbetracht der Nähe zu sensiblen Strukturen wie dem Innenohr und dem Gehirn ergibt sich daraus ein besonderes Gefährdungspotential.

Auf Basis einer Literaturrecherche wird die aktuelle Studienlage zu den Gefahren der HF-EMF für Patienten mit implantierbaren Hörsystemen ausgewertet. Dabei zeigt sich, dass auch weiterhin von einer Unbedenklichkeit HF-EMFs ausgegangen werden kann, sofern die gesetzlichen Grenzwerte und die Empfehlungen der Hörsystemhersteller eingehalten werden. Eine Einschränkung der Mobilfunknutzung aus gesundheitlichen Bedenken ist aktuell weder für Hörgesunde noch CI-Träger erforderlich.

Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.