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Extraktionskräfte von Stimmprothesen in vivo – Konsequenzen für die klinische Praxis
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Veröffentlicht: | 26. März 2015 |
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Einleitung: Verweil-Stimmprothesen werden nur durch ihren trachealen und ösophagealen Flansch in der ösophagotrachalen Fistel fixiert. Die Dislokation der Stimmprothese in die Trachea ist nicht ungefährlich und muss zuverlässig verhindert werden. Objektive Untersuchungen zur Dislokationssicherheit von Stimmprothesen liegen bisher nicht vor. Wir haben einen Messaufbau zur Bestimmung der Extraktionskraft von Stimmprothesen in vivo entwickelt und alle gängigen Stimmprothesen damit untersucht.
Methoden: Im Rahmen des regulären Stimmprothesenwechsels wurde die Stimmprothese mit einer Klemme gefasst und die Extraktionskraft bei 45° Zugrichtung mit einem Manometer (IMADA Inc., Messungsbereich max. 50 Newton) gemessen. Weiterhin wurden Daten zum Prothesentyp, der Schuntlänge, dem Extraktionswinkel und der Verweildauer erfasst.
Ergebnisse: Es wurden die Extraktionskräfte von 110 Prothesen in 68 Patienten (60 Männer/8 Frauen) gemessen. 5 verschiedenen Stimmprothesen (Provox 2, Provox Vega, Blom Singer Classic, Blom Singer LF/LEF, Blom Singer DualValve) mit Shuntlänge von 4 bis 18mm wurden geprüft. Die gemessenen Extraktionskräfte bei 45° Zugrichtung erreichten Werten von -3,78 bis -25,14N; medianer Wert von -11, 28N. Prothesenspezifische Unterschiede konnten statistisch nicht nachgewiesen werden; Blom Singer Classic vs. Provox 2 (p=0,311) / vs. Provox Vega (p=0,160)/ vs. Blom Singer LF / LEF (p=0,904) sowie zwischen Provox 2 vs. Provox Vega (p=0,186). Im Gegenteil Schuntlängenspezifische Unterschiede sind statistisch signifikant; 6mm Shuntlänge vs. 8 mm und vs. 10 mm Shuntlänge (p=0,001).
Schlussfolgerungen: Der Zugwinkel von 45° ergab die geringsten Extraktionskräfte, so dass dieser zur Schonung der ösophagotrachealen Fistel für den Stimmprothesenwechsel empfohlen wird. Die Extraktionskräfte sind unabhängig vom Prothesentyp und werden wesentlich von der Shuntlänge und der Verweildauer der Stimmprothese bestimmt.
Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.