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Teilhabe als zentrales Erfolgskriterium in der Evaluation der CI-Rehabilitation einseitig Ertaubter
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Veröffentlicht: | 14. April 2014 |
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Einleitung: „Teilhabe“ ist der zentrale Begriff des Bio-psycho-sozialen Modells der WHO (2001) und als zentrales Ziel der Rehabilitation in der deutschen Gesetzgebung (SGB IX, §4) verankert. Die Evaluation der Rehabilitation einseitig Ertaubter am Implant Centrum Freiburg orientiert sich bei der Festlegung der Erfolgskriterien an diesem Modell. In diesem Kontext stellt sich nicht nur die Frage nach der Verbesserung der Teilhabe durch die CI-Versorgung bei einseitig Ertaubten, sondern auch, welche der erhobenen Kriterien eine fundierte Aussage über das Ausmaß der Teilhabe nach CI-Rehabilitation zulassen.
Methodik: Im Rahmen einer fortlaufenden prospektiven Studie (Beginn 2010) wird die Hörfunktion mittels verschiedener Hörtests (OLSA, Freiburger Einsilber) operationalisiert, die Höraktivität im Alltag durch die deutsche Kurzform des SSQ (Kießling J et. al. 2011) gemessen und die Teilhabe mittels IRES-3 (Jäckel WH et. al. 2007) erfasst. Berechnet werden die Zuwachsrate der Teilhabe nach einem Jahr Rehabilitation und die Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Erfolgskriterien (Hörfunktion, Höraktivität und Teilhabe).
Ergebnisse: Nach einem Jahr CI-Rehabilitation zeigt sich bei den einseitig Ertaubten Patienten der Stichprobe ein signifikanter Zuwachs an Teilhabe. Die Ergebnisse der Hörtests korrelieren jedoch nur schwach mit der Teilhabe. Mittelstarke signifikante Zusammenhänge finden sich zwischen Teilhabe und Höraktivität.
Schlussfolgerungen: Die Ergebnisse entsprechen dem in der Qualitätsforschung vielfach beschriebenen Phänomen des „Zufriedenheitsparadoxons“, nach dem objektivierbare medizinische Daten meist nur schwach mit dem Erleben der Patienten korrelieren. Sie legen nahe, dass die Ergebnisqualität einer CI-Rehabilitation nicht nur an audiologischen Daten festgemacht werden sollte.
Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.