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1- und 2-Jahres-Ergebnisse der Cochlear Implantation als Therapie des asymmetrischen Hörverlustes und der einseitigen Taubheit
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Veröffentlicht: | 14. April 2014 |
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Einleitung: Die Rehabilitation von Patienten mit einseitiger Taubheit mit einem Cochlea Implantat (CI) ist inzwischen eine anerkannte Therapieoption und wird zunehmend auch von den Kostenträgern übernommen. Die einseitige Taubheit (SSD) bei Normakusis der kontralateralen Seite stellt die extremste Situation des asymmetrischen Hörverlustes dar.
Methoden: In einer monozentrischen Studie erfolgte die CI-Implantation von 60 Patienten mit asymmetrischem Hörverlust, davon 32 Patienten mit SSD. Die Sprachverständlichkeitsschwellen im Störgeräusch in drei Richtungskonfigurationen S0N0, S+45N-45 und S-45N+45 und die Lokalisationsfähigkeit (Winkelfehler in °) untersucht. Die Messungen erfolgten sowohl präoperativ als auch bei allen Patienten 12 Monate und bei 20 Patienten 24 Monate nach Erstanpassung mit CI. Die subjektive Beurteilung des Hörens mit und ohne CI wurde mit dem SSQ-Fragebogen erhoben.
Ergebnisse: Sowohl die Patienten mit einseitiger Taubheit als auch die Patienten mit asymmetrischem Hörverlust wiesen 12 Monate nach CI-Implantation in zwei Konfigurationen signifikante Verbesserungen der Sprachverständlichkeitsschwellen auf. Signifikante Unterschiede zwischen beiden Gruppen waren nicht nachweisbar. Der Lokalisationswinkelfehler reduzierte sich in beiden Gruppen mit CI signifikant.
Schlussfolgerung: Die Ergebnisse dieser nunmehr 60 Patienten zeigen, dass neben einseitig tauben Patienten, auch Patienten mit asymmetrischem Hörverlust objektiv und subjektiv von einer CI-Implantation profitieren. Daher sollte die Insertion eines CI, was nachweislich die bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlaubt, von den Kostenträgern, wenn indiziert, diskussionslos übernommen werden.
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Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.