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Beeinflussung des Diagnosezeitpunktes bei Patienten mit Kopf-Hals-Malignomen in Abhängigkeit von patientenseitigen sozialen Faktoren sowie von der Arztwahl
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Veröffentlicht: | 14. April 2014 |
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Einleitung: Während man in den vergangenen Jahren die Priorität bei der Prognoseverbesserung auf die Erforschung prädiktiver Tumormarker und Therapieinnovationen legte, wurden soziale Parameter sowie Aspekte des Arzt-Patienten-Kontaktes für einen frühzeitigen Diagnosezeitpunkt weniger berücksichtigt.
Methoden: Analysiert wurden die Daten von 323 HNO-Tumorpatienten, die zusätzlich durch ein Interview präzisiert wurden. Tumorseitig wurden Malignomlokalisation sowie T-, N-und M-Kategorie erfasst. Neben den sozialen Kriterien: Alter, Sex, Schulbildung, beruflichen Tätigkeit, Familienstand, Alkohol + Tabakabusus wurden Zeitpunkt des ersten ärztlichen Kontaktes (Hausarzt o. HNO-Facharzt) sowie Dauer bis zur definitiven Tumortherapie dokumentiert.
Ergebnisse: Bei Alleinlebenden wurde häufiger eine pT4-Kategorie, p=0,009 bzw. eine pN2-Kategorie, p=0,002 diagnostiziert. Vor diesem Hintergrund gewannen weitere soziale Parameter an Bedeutung: Arbeitslose häufiger alleinlebend, p=0,003, unter Alleinlebenden, p=0,003 und Arbeitslosen, p=0,003 signifikant häufiger Tabak + Alkoholabusus. Durch initiale Hausarztbehandlung wurde die Krankenhauseinweisung signifikant verzögert, p= 0,001.
Schlussfolgerung: Männliche alleinstehende arbeitslose Personen mit niedrigem Bildungsniveau zwischen 50-60 Jahren mit Tabak + Alkoholabusus waren per se am gefährdetsten, einen Tumor in Mundhöhle, Pharynx oder Larynx zu entwickeln. Erfahrungsgemäß ist dieser Personenkreis relativ präventionsresistent. Wichtigster Ansprechpartner sowie Bindeglied zwischen Patient und fachspezifischer Versorgung ist der Hausarzt. Es gilt, seinen Blick für Frühsymptome zu schärfen. Hilfreich kann die hier entwickelte Check up-Liste sein. Prospektiv sinnvoller ist es, interdisziplinär eine DEGAM-Leitlinie „Onkologie der oberen Atem- und Schluckwege“ zu erarbeiten.
Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.