Artikel
Vergleich der Inzidenz und Lokalisation auffälliger Schleimhautbefunde bei Patienten in HNO-Praxen mit den Daten eines Krebsregisters
Suche in Medline nach
Autoren
Veröffentlicht: | 14. April 2014 |
---|
Gliederung
Text
Einleitung: Für symptomlose, risikobehaftete Patienten gibt es kein etabliertes Früherkennungsprogramm zur Entdeckung von Karzinomen des oberen Aerodigestivtraktes im Sinne einer Sekundärprävention. Eine solche erscheint umso wünschenswerter, weil die Heilungsaussichten und die Lebensqualität stark vom Tumorstadium zum Zeitpunkt der Erstdiagnose abhängen.
Methoden: 608 symptomlose Patienten, die u. a. mindestens einen der Risikofaktoren „Rauchen“, „Alkoholkon-sum“, „Reflux“ aufwiesen, wurden einmal innerhalb eines Jahres mittels Lupenmikroskopie und En-doskopie hinsichtlich auffälliger Befunde im oberen Aerodigestivtrakt untersucht. Zudem wurde die Inzidenz von Malignomen im oberen Aerodigestivtrakt im Zeitraum 2001-2010 mittels des Krebsre-gisters Schleswig-Holstein ermittelt.
Ergebnisse: Von den 608 Patienten wurden bei 18 Patienten (3,0%) Gewebeproben entnommen. Elf Patienten (1,8%) wiesen ein Plattenepithelkarzinom auf. Ein weiterer Patient litt an einem Non-Hodgkin-Lymphom, einer an einer Larynxtuberkulose.
Das Verhältnis der Malignome in der Mundhöhle und dem Mundrachenraum einerseits und dem nur mittels Endoskopen untersuchbaren Hypopharynx und Larynx andererseits betrug sowohl in unserer Kohorte als auch in der Erhebung nach dem Krebsregister 5:6.
Schlussfolgerungen: Mit den beschriebenen Methoden lassen sich Risikopatienten einfach und sicher untersuchen. Die Quote der gefunden Malignome übersteigt nach bisherigen Publikationen die zu erwartende Rate deutlich, was vermutlich an der gezielten Untersuchung von Risikopatienten liegt. Durch die Anwendung von optischen Hilfsmitteln ist die Rate der entdeckbaren Malignome wegen der erweitertes Untersuchungsgebietes mehr als doppelt so groß, wie bei der Beschränkung der Inspektion auf die direkt sichtbaren Areale der Mundhöhle und des Mundrachenraumes.
Unterstützt durch: Deutscher Berufsverband der HNO-Ärzte e. V.
Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.