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83. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e. V.

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e. V.

16.05. - 20.05.2012, Mainz

Otolithenfunktionsstörungen in der Begutachtung der chronischen Lärmschwerhörigkeit

Meeting Abstract

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  • corresponding author Oliver Emmerling - Klinik für Hals-, Nasen-, und Ohrenheilkunde, Plas, Aachen
  • Jonas Park - Klinik für Hals-, Nasen-, und Ohrenheilkunde, Plas, Aachen
  • Justus Ilgner - Klinik für Hals-, Nasen-, und Ohrenheilkunde, Plas, Aachen
  • Martin Westhofen - Klinik für Hals-, Nasen-, und Ohrenheilkunde, Plas, Aachen

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. 83. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. Mainz, 16.-20.05.2012. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2012. Doc12hnod389

doi: 10.3205/12hnod389, urn:nbn:de:0183-12hnod3892

Veröffentlicht: 4. April 2012

© 2012 Emmerling et al.
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Gliederung

Text

Einleitung: Aufgrund ihrer anatomischen Lage in unmittelbarer Nachbarschaft zum ovalen Fenster sind der Utriculus und insbesondere der Sacculus nicht nur bei akuter, sondern auch bei chronischer Lärmeineinwirkung neben der Cochlea einer möglichen Schädigung ausgesetzt.

Methoden: Zwischen 2006 und 2010 wurden 33 Patienten (1w, 32m) im Alter von 44-69 Jahren in unserer Klinik unter dem Verdacht auf eine beruflich bedingte chronische Lärmschwerhörigkeit gemäß BK 2301 gutachterlich untersucht. Neben den audiometrischen Tests nach den Empfehlungen des Königsteiner Merkblatts und einer kalorischen Prüfung des horizontalen Bogengangs wurde bei allen Patienten eine Funktionsprüfung des Sacculus mittels c-VEMP und des Utriculus mittels des kalorischen Wendetest nach Westhofen, ab 2009 auch zusätzlich mittels o-VEMP, durchgeführt.

Ergebnisse: Bei 17 Patienten (17m) konnte eine beruflich bedingte Lärmschwerhörigkeit gutachterlich bejaht werden. 4 (23,5%) dieser Patienten wiesen in der Otolithenfunktionsprüfung uni- oder bilaterale Schädigungen des Sacculus und/oder des Utriculus auf, ohne dass eine außerberufliche Ursache hierfür gefunden werden konnte.

Schlussfolgerungen: Unsere Ergebnisse deuten darauf hin, dass vestibuläre Störungen insbesondere der Otolithenfunktion im Rahmen der beruflichen Lärmschwerhörigkeit in signifikanter Häufigkeit auftreten können und nicht automatisch auf eine außerberufliche Erkrankung hinweisen müssen.