gms | German Medical Science

81. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e. V.

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e. V.

12.05. - 16.05.2010, Wiesbaden

Flugmedizinische Tauglichkeit

Meeting Abstract

Suche in Medline nach

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. 81. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. Wiesbaden, 12.-16.05.2010. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2010. Doc10hnod732

doi: 10.3205/10hnod732, urn:nbn:de:0183-10hnod7321

Veröffentlicht: 22. April 2010

© 2010 Knoeffler.
Dieser Artikel ist ein Open Access-Artikel und steht unter den Creative Commons Lizenzbedingungen (http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/deed.de). Er darf vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden, vorausgesetzt dass Autor und Quelle genannt werden.


Gliederung

Text

Auch wenn HNO-Ärzte nur in seltenen Fällen als Fliegerärzte tätig sind, können sie doch gelegentlich von flugmedizinischen Sachverständigen zur Beratung herangezogen werden.

Die Beurteilung der Flugtauglichkeit wird in der täglichen Routine des niedergelassenen oder in der Klinik tätigen HNO-Arztes, im Vergleich zu anderen gutachterlichen Fragestellungen, eher selten gefordert.

An dieser Stelle soll deshalb dargestellt werden, inwieweit der HNO-Arzt auf der Grundlage nationaler (Luftverkehrszulassungsordnung-LuftVZO) und europäischer Regularien (Joint Aviation Requirements / Flight Crew Licencing – JAR-FCL 3)in Entscheidungssituationen eingebunden sein kann.

Einige ausgewählte Fälle aus dem HNO-Fachgebiet sollen beispielhaft angesprochen und flugmedizinisch bewertet werden.