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81. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e. V.

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e. V.

12.05. - 16.05.2010, Wiesbaden

Wertigkeit der radiologischen Bildgebung bei Nasenbeinfrakturen

Meeting Abstract

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  • corresponding author Andrey Pomorzev - Klinikum Fulda, Deutschland
  • Malte Kollert - Klinikum Fulda, Deutschland
  • Konrad Schwager - Klinikum Fulda, Deutschland

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. 81. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. Wiesbaden, 12.-16.05.2010. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2010. Doc10hnod522

doi: 10.3205/10hnod522, urn:nbn:de:0183-10hnod5222

Veröffentlicht: 22. April 2010

© 2010 Pomorzev et al.
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Gliederung

Text

Hintergrund: Ziel der vorliegenden Untersuchung war die Analyse der durchgeführten radiologischen Diagnostik bei der Verdachtsdiagnose einer Nasenbeinfraktur und ihre Konsequenzen für die weiter-führende Therapie.

Methodik: Insgesamt wurden die Daten von 200 Patienten mit Nasenbeinfrakturen aus dem Zeitraum vom 01/2008–09/2009 retrospektiv auf die Korrelation der bildgebenden Verfahren zu der klinischen Ausprägung des Befundes sowie Konsequenzen für weitere Therapie untersucht.

Ergebnisse: Bei 60 Patienten wurde die Nase seitlich geröntgt, darüber hinaus ist bei 47 Patienten bei Verdacht auf Mittelgesichts-fraktur ein NNH-CT erfolgt. In 93 Fällen wurde auf die radiologische Bestätigung verzichtet. In 43 Fällen lagen auswärtig angefertigte Bilder vor. In 4 Fällen konnte die Reposition am gleichen Tag erfolgen. Bei 163 Patienten erfolgte nach der Abschwellung und klinischer Re-Evaluation die operative Versorgung in Vollnarkose. In 26 Fällen zeigte sich die Nase in ihrer Kosmetik sowie Funktion klinisch nicht beeinträchtigt, sodass keine weitere Therapie erfolgte. 7 Patienten verzichteten freiwillig auf die Reposition.

Schlussfolgerungen: Die radiologische Bestätigung der Frakturen des Nasendaches hat für weitere Therapie keine Konsequenzen, das gleiche betrifft die Frakturen des Nasenabhanges. Die Entscheidung der Reposition wird nach der Abschwellung anhand der klinischen Ausprägung der Beschwerden (Ästhetik, Nasenatmungsbehinderung) getroffen. Auch wenn die Strahlenbelastung gering ist, ist diese vor allem bei den Kindern und Jugendlichen zu berücksichtigen. Nach Rohheitsdelikten sind jedoch die Röntgenaufnahmen zur Dokumenta-tion aus forensischen Gründen als notwendig zu erachten.