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Hörgeräte-Indikation und -Benefit mit Satztest im Störgeräusch bei 45 dB
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Veröffentlicht: | 22. April 2010 |
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Einleitung: Zum Ersatz der oft kritisierten Hörgeräte-Überprüfung mit dem Freiburger Einsilbertest (FBE) in Ruhe (gemäß Heil- und Hilfsmittelverordnung) soll ein adaptiver Satztest in einem leisen Störgeräusch (Pegel 45 dB) eingesetzt werden. Aufgrund des definierten, wenig belastenden Störschalls haben zufällige Praxis-Nebengeräusche weniger Einfluss auf das Ergebnis als beim Test in Ruhe. Bei leicht- bis mittelgradiger Schwerhörigkeit beurteilt dies Verfahren zudem den praktisch wichtigen Versorgungserfolg unter Störschall („Cocktail-Party-Effekt“) besser, ohne den Versorgungserfolg bei mittel- bis hochgradig Schwerhörigen durch die Hörgeräte-Verstärkung zu gering zu beurteilen. Diese Vorgehensweise wird anhand von Messungen mit 38 sensorineuralen Schwerhörigen (gering-, mittel-, und hochgradige Schwerhörigkeit) und 11 normalhörenden Personen validiert.
Methode: Durchführung von FBE in Ruhe, sowie Gösa und Olsa im Störschall bei 45 dB (zum Vergleich auch bei 50 und 55 dB SPL) für den versorgten und unversorgten Zustand.
Resultat: Bei 45 dB Störschallpegel und mit dem Kriterium von 2 dB Verbesserung liefert das vorgeschlagene Verfahren meistens das gleiche Urteil über den Versorgungserfolg wie das bisherige. Ausnahmen bilden fünf gering- bis mittelgradig Schwerhörige, bei denen das neue Verfahren aufgrund der Verbesserung im Störschall eher einen Versorgungserfolg mit Hörgerät detektiert.
Schlussfolgerungen: Ein Ersatz des FBE durch ein Satztest-Verfahren (Olsa oder Gösa) bei 45 dB Störschallpegel ist praktikabel und zuverlässiger. Gering- bis mittelgradig Schwerhörige mit selektiver Sprachverständlichkeitsproblematik im Störschall (Cocktail-Party-Problem) werden dabei gerechter beurteilt.
Unterstützt durch: Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur(Audiologie-Initative Niedersachsen) und BMBF (Modellbasiertes Hörsystem)