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81. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e. V.

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e. V.

12.05. - 16.05.2010, Wiesbaden

Lösungsansätze zur Tracheostomaversorgung bei Patienten mit multiplen Bewegungseinschränkungen

Meeting Abstract

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  • corresponding author Josefin Prescher - Helios Klinikum Berlin-Buch, Deutschland
  • Sebastian Schütze - Helios Klinikum Berlin-Buch, Deutschland
  • Marc Bloching - Helios Klinikum Berlin-Buch, Deutschland

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. 81. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. Wiesbaden, 12.-16.05.2010. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2010. Doc10hnod062

doi: 10.3205/10hnod062, urn:nbn:de:0183-10hnod0620

Veröffentlicht: 22. April 2010

© 2010 Prescher et al.
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Gliederung

Text

Einleitung: Die multiplen Beweglichkeitseinschränkungen bei rheumatoiden Erkrankungen stellen auch die Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde.

Methoden: Falldarstellung einer Patientin mit langjähriger rheumatoider Arthritis, Beschreibung der speziellen Befundkonstellation, der therapeutischen Maßnahmen sowie der Problematik einer gewissen Selbstständigkeitswahrung im Umgang mit dem resultierenden Tracheostoma.

Fall: Die rheumatoide Arthritis kann neben den häufigen Gelenklokalisationen auch den HNO-Bereich, im Speziellen den Kehlkopf betreffen. In unserem vorgestellten Fall wurde eine Tracheostomie notwendig aufgrund einer beidseitigen Ankylose der Procc. vocales. Die Besonderheit der Patientin liegt in der zusätzlichen Verplattung der HWS in der Anamnese, wodurch sie weder für eine konventionelle Intubation noch für eine direkte Laryngoskopie zugänglich ist. Auch ist das Handling einer Trachealkanüle durch die ausgeprägte Mutilation der Hände eingeschränkt bis unmöglich. Wir führten eine larynxerweiternde Operation von außen durch. Trotz längerfristig erfolgreichem Verlauf ohne Dyspnoe verzichteten wir auf den Verschluss des Tracheostomas und versorgten die Patientin mit einem „Tracheosafe-Platzhalter“. Zum einen um zukünftige Operationen und Notfallsituationen absichern zu können. Zum anderen weil für diese Grunderkrankung aktuell keine technische Lösung für ein suffizientes Handling einer Trachealkanüle besteht.

Schlussfolgerung: Bei stark eingeschränkter Beweglichkeit der HWS kann das Belassen eines Tracheostomas für Folgezustände von Vorteil sein. Aufgrund fehlender technischer Lösungen im Falle einer zusätzlichen Mutilation der Hände kann eine Versorgung mit einem „Tracheosafe-Platzhalter“ auch langfristig eine Lösung darstellen.