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Sprachverständnis im Störgeräusch mit und ohne FM-Anlage
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Veröffentlicht: | 17. April 2009 |
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Der Anteil der zu diagnostizierenden Kinder bei Verdacht auf Hörverarbeitungsstörung (AVWS) steigt ständig. Es gibt noch keine validierten Verfahren, die eine auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung eindeutig diagnostizieren können. Neben audiologischen werden auch eine Vielzahl anderer nichtaudiologischer Testverfahren in der Diagnostik eingesetzt. Ein wesentlicher Bestandteil der Diagnostik ist ein audiologischer Test, der das Sprachverstehen im Störschall überprüfen kann. Wir nutzen dafür den Oldenburger Satztest im Störgeräusch (OLSA).
Material und Methode: Bei 66 Grundschulkinder, die im Rahmen einer AVWS Diagnostik in unserer Klinik vorgestellt wurden, erfolgte die Überprüfung des Sprachverständnis mit dem OLSA. Es wird mit 65 dB Nutzschall und 65 dB Störschall begonnen. Wenn 100% der Sätze verstanden werden, wird der Sprachschallpegel um 2 dB verringert. Bei Erwachsenen liegt das Sprachverstehen bei einem Signal-Rausch-Abstand (S/N) von -5 dB bis -9 dB. Kinder, bei denen ein Signal-Rausch- Abstand von > -5 dB ermittelt wurde, erhielten in Abstand von 4 Wochen – 4 Monaten eine Kontrolluntersuchung mit und ohne FM-Anlage. Zusätzlich wurden Ergebnisse einer Kontrollgruppe erhoben.
Ergebnisse: Es ließen sich durch die Untersuchung 2 Gruppen unterscheiden, Kinder die weiterhin ein S/N Abstand von < -5 dB hatten, Kinder die in der Zweituntersuchung im Normbereich lagen. Der Signal Rausch-Abstand konnte durch den Einsatz der FM- Anlage um mehr als 5–7 dB gesteigert werden. Die Verbesserung zeigt sich in der Zunahme der verstandenen Worte.
Fazit: Der Einsatz des OLSA kann auch bei Grundschulkindern erfolgen und sollte in der Diagnostik der AVWS eingesetzt werden. Alle untersuchten Kinder profitierten durch den Einsatz der FM- Anlage. Dadurch kann die Sprachverständlichkeit im Störlärm optimiert werden, was sich besonders positiv im Schulalltag auswirken kann. Eine Empfehlung für eine FM- Anlage bei Kindern mit AVWS kann nur nach Überprüfung des Sprachverstehens im Störgeräusch erfolgen.