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79. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e. V.

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e. V.

30.04. - 04.05.2008, Bonn

Quantifizierung des videostroboskopischen Stimmlippenbefundes

Meeting Abstract

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  • corresponding author Holger Hanschmann - Klinik für Phoniatrie und Pädaudiologie Marburg, Marburg
  • Roswitha Berger - Klinik für Phoniatrie und Pädaudiologie Marburg, Marburg

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. 79. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. Bonn, 30.04.-04.05.2008. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2008. Doc08hnod504

Die elektronische Version dieses Artikels ist vollständig und ist verfügbar unter: http://www.egms.de/de/meetings/hnod2008/08hnod504.shtml

Veröffentlicht: 22. April 2008

© 2008 Hanschmann et al.
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Gliederung

Text

Einleitung: In der phoniatrischen Praxis ist die Videolaryngostroboskopie als wichtiger Bestandteil einer mehrdimensionalen Stimmdiagnostik eine weltweit anerkannte und durchgeführte Routineuntersuchung. Die Stimmlippenbewegungen werden mit schwingungssynchronem Blitzlicht beleuchtet und die per Kamera aufgenommenen Videosequenzen mithilfe eines Videorekorders oder Personalcomputers aufgezeichnet. So können normale und pathologische Schwingungsverläufe der Stimmlippenschleimhaut während der Stimmgebung sichtbar gemacht, ausgewertet und dokumentiert werden. Die Beurteilung in der klinischen Routine ist trotz aller technischen Neuerungen und Hilfen bisher subjektiv und verbal beschreibend. Für eine quantitative Bewertung hat sich noch kein einheitliches und vergleichbares Schema durchgesetzt, obwohl verschiedene Schemata vorgeschlagen wurden.

Methode: Mit dem vorgestellten Bewertungsschema werden die stroboskopischen Befunde von Amplitude (A), Randkantenverschieblichkeit (R), Phase (P) und Schlussphase (S) in einen numerischen Schweregrad quantifiziert. Es erfolgt eine Klassifikation in vier Schweregrade (0 = unauffällig, 1 = geringgradig, 2 = mittelgradig und 3 = hochgradig auffällig) für jeden Parameter einzeln. Die Summe der Einzelbewertungen ergibt den Gesamt-Schweregrad der Störung.

Ergebnis und Schlussfolgerung: Durch das vorgestellte Schema, das uns einen numerischen Schweregrad der Störung der Stimmlippenschwingungen mit einem in der täglichen Praxis vertretbaren Aufwand ermitteln lässt, ist neben der Verlaufskontrolle von Stimmstörungen auch eine Schweregrad-Zuordnung der Befunde für gutachterliche Fragestellungen und fachfremde Disziplinen möglich, sowie eine Grundlage für statistische Berechnungen gegeben.