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Die strukturellen Auswirkungen des DRG-Fallpauschalensystems in einer HNO-Universitätsklinik
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Veröffentlicht: | 22. April 2008 |
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Seit 2004 erfolgt die Abrechnung der stationären Leistungen über ein Fallpauschalensystem. Damit wurde die alte Regelung der Vergütung über Behandlungstage abgelöst. Innerhalb einer kurzen Zeitspanne war die Umstrukturierung im stationären als auch im ambulanten Sektor notwendig, um eine ökonomische und gleichzeitig qualitativ hochwertige Patientenversorgung weiter zu gewährleisten.
Neben der notwendigen Reduzierung der Patientenbetten und der damit verbundenen Verkürzung der Liegedauer war eine zunehmende Durchführung von ambulanten Operationen notwendig. Dies erforderte die Einrichtung neuer Struktureinheiten (Tagesklinik, ambulante Operationen) in der Klinik. Gleichzeitig musste ein leistungsfähiges DRG-Controlling aufgebaut werden, um die ökonomische Seite der Patientenversorgung und dem deutlich erhöhten Dokumentationsaufwand gerecht zu werden.
In den letzten 3 Jahren zeichnet sich zunehmend der Trend ab, dass die Krankenkassen in Verbindung mit dem MDK direkt bzw. indirekt Einfluss auf die Klinikabläufe unter der Prämisse der Kostenersparnis nehmen. Dies zeigt sich durch einen deutlichen Anstieg der Anfragen bei stationären Leistungen, bei denen es sich zum größten Teil um Kürzungen von präoperativen und postoperativen Tagen, den Kürzungen von abrechnungsrelevanten Nebendiagnosen und den nachträglichen Umwandeln von stationären in ambulante Leistungen handelt.
Anhand statistischer Auswertungen und verschiedener Fallbeispiele aus unserer Klinik möchten wir diese Problematik erläutern und mögliche Lösungsvorschläge anbieten, um Einbußen im stationären Bereich zu minimieren.