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77. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e. V.

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e. V.

24.05. - 28.05.2006, Mannheim

Ist die endonasal mikroskopisch-endoskopische Spätdekompression des Nervus opticus nach Trauma sinnvoll?

Meeting Abstract

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  • corresponding author Gerald Baier - Univ.-HNO-Klinik Würzburg, Würzburg
  • Konrad Schwager - Städtisches Klinikum Fulda, Fulda

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. 77. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V.. Mannheim, 24.-28.05.2006. Düsseldorf, Köln: German Medical Science; 2006. Doc06hnod444

Die elektronische Version dieses Artikels ist vollständig und ist verfügbar unter: http://www.egms.de/de/meetings/hnod2006/06hnod444.shtml

Veröffentlicht: 24. April 2006

© 2006 Baier et al.
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Gliederung

Text

Die Indikation zu einer chirurgischen Dekompression des Nervus opticus nach Trauma wird nach wie vor kontrovers diskutiert. Es gibt Studien, die die medikamentöse Dekompression durch eine antiödematöse Behandlung einer operativen Dekompression gleichstellen. Für die Frage, ob eine chirurgische Dekompression nach einem Trauma, das bereits länger als 1 Tag zurückliegt, noch gerechtfertigt ist, gibt es bis heute keinen wissenschaftlich belegten Konsens.

Es werden 9 Patienten vorgestellt im Alter von 13 – 58 Jahren, die erst mit zeitlicher Verzögerung von 1 bis 8 Tagen operativ dekomprimiert wurden. Begleitend wurden hochdosiert Corticosteroide verabreicht. Bei 5 Patienten bestand Restsehvermögen, 4 Patienten hatten präoperativ nulla Lux. In 8 Fällen handelte es sich um posttraumatische Beeinträchtigungen des Nervus opticus, in einem Fall war diese nach Nebenhöhlenoperation iatrogen bedingt. In 6 Fällen war im präoperativen Computertomogramm eine Fraktur des Optikuskanals nachzuweisen. Alle Patienten mit Restsichtigkeit zeigten, unabhängig vom Zeitpunkt der chirurgischen Intervention, eine Verbesserung des Sehvermögens nach der Dekompression, im günstigsten Falle von präoperativ Lichtschein auf postoperativ 0,8. Die Patienten mit fehlendem präoperativem Visus zeigten auch postoperativ nulla Lux. Was das Zeitintervall anging, so war die Dekompression in den günstigen Fällen nach weniger als 24 Stunden erfolgt (3 Fälle), längstenfalls erfolgte diese erst nach 6 bzw. zweimal nach 8 Tagen. In allen Fällen eines Restsehvermögens konnte durch eine Spätdekompression noch eine Visusverbesserung erreicht werden. Nach unserem Dafürhalten ist gerade bei Restsehvermögen auch noch nach Tagen eine chirurgische Dekompression sinnvoll.