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88. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e. V.

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e. V.

24.05. - 27.05.2017, Erfurt

Traumatische Fremdkörperpenetration des Mittelgesichts mit orbitaler Beteiligung

Meeting Abstract

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  • corresponding author Joanna Bartels - Uniklinikum Hamburg, Hamburg
  • Adrian Münscher - HNO, UKE, Hamburg
  • Arne Böttcher - HNO, UKE, Hamburg

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. 88. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. Erfurt, 24.-27.05.2017. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2017. Doc17hno504

doi: 10.3205/17hno504, urn:nbn:de:0183-17hno5047

Veröffentlicht: 13. April 2017

© 2017 Bartels et al.
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Gliederung

Text

Einleitung: Mittelgesichtstraumata können lebensgefährliche Folgen haben. Durch die anatomische Nähe sind vitale Strukturen und Sinne gefährdet und die Penetration von Schädelbasis, Bulbus sowie Regio olfactoria resultiert in schwerwiegenden Konsequenzen. Entsprechender (Arbeits-)schutz dieser Körperregion ist essentiell.

Falldarstellung: Wir berichten über einen 22-jährigen Patienten, der sich bei Trennschleifarbeiten an einem Rohr durch das plötzlichen Bruch der Schleifscheibe schwere Mittelgesichtsverletzung zugezogen hatte. Der Fremdkörper schlug dem Patienten trotz Schutzvisier in das Nasion. Die CT-Bildgebung zeigte, dass das Scheibenfragment knapp unterhalb des Sinus frontalis durch das Os nasale bis in die Cellulae ethmoidales gestoßen war, die Schädelbasis aber intakt ließ. Bei Frakturierung der rechten Lamina papyracea wurde eine Verletzung des Bulbus occuli durch die Ophthalmologen ausgeschlossen. Im Operationssaal zeigte sich endoskopisch kein Septumhämatom, die endonasalen Schleimhäute waren intakt. Nach Entfernung des 6 cm großen Fremdkörpers erfolgte die Wundreinigung und Entfernung von Restfragmenten.

Die postoperative ophthalmologische Kontrolle zeigte eine Visuseinschränkung von 0,20 sowie ein temporales Hyposphagma rechts. Ein verbliebenes Fragment wurde von parabulbär entfernt, eine Bulbusperforation lag nicht vor. Im Verlauf besserte sich die Sehkraft deutlich, die Glaskörperblutung befand sich in Resorption und die Wunden heilten komplikationslos.

Schlussfolgerung: Nach Ausschluss schwerwiegenderer Verletzungen der angrenzenden Strukturen bei zunächst verheerend anmutender Mittelgesichtsverletzung konnte durch chirurgische Fremdkörperentfernung mit primärem Wundverschluss ein funktionell wie auch kosmetisch sehr gutes Ergebnis erzielt werden.

Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.