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Gesundheit – gemeinsam. Kooperationstagung der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS), Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP), Deutschen Gesellschaft für Epidemiologie (DGEpi), Deutschen Gesellschaft für Medizinische Soziologie (DGMS) und der Deutschen Gesellschaft für Public Health (DGPH)

08.09. - 13.09.2024, Dresden

Arbeitsfähigkeit von Patient:innen mit COVID-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall 6 und 12 Monate nach einer stationären Rehabilitation

Meeting Abstract

  • Marcel Ottiger - Technische Universität Chemnitz, Chemnitz, Germany
  • Iris Poppele - Technische Universität Chemnitz, Chemnitz, Germany
  • Michael Stegbauer - BG Klinik für Berufskrankheiten Bad Reichenhall, Bad Reichenhall, Germany
  • Torsten Schlesinger - Technische Universität Chemnitz, Chemnitz, Germany
  • Katrin Müller - Technische Universität Chemnitz, Chemnitz, Germany

Gesundheit – gemeinsam. Kooperationstagung der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS), Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP), Deutschen Gesellschaft für Epidemiologie (DGEpi), Deutschen Gesellschaft für Medizinische Soziologie (DGMS) und der Deutschen Gesellschaft für Public Health (DGPH). Dresden, 08.-13.09.2024. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2024. DocAbstr. 486

doi: 10.3205/24gmds855, urn:nbn:de:0183-24gmds8553

Veröffentlicht: 6. September 2024

© 2024 Ottiger et al.
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Gliederung

Text

Einleitung: Für die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und die Wiedereingliederung in den beruflichen Alltag von Patient:innen mit post-COVID nehmen Rehabilitationsmaßnahmen eine wichtige Rolle ein. Positive Rehabilitationseffekte wurden sowohl für die physische als auch für die psychische Gesundheit nachgewiesen. Jedoch fehlen Erkenntnisse zu langfristigen Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit dieser Patient:innen. Die vorliegende Untersuchung (finanziert: DGUV e.V., Nr.: FF-FB 326) überprüft Veränderungen in der Arbeitsfähigkeit von Patient:innen mit berufsbedingter COVID-19 im Anschluss einer stationären Rehabilitation.

Methodik: In der Kohortenstudie wurden von 127 Patient:innen (Alter: M=50,6 Jahre, ♀: n=97) mit COVID-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall zu Beginn (T1), zum Ende (T2) sowie 6 Monate (T3) und 12 Monate (T4) nach Beendigung einer stationären Rehabilitation in der BG Klinik für Berufskrankheiten in Bad Reichenhall Daten erhoben. Der Work Ability Index (WAI) und die subjektive Prognose der Erwerbstätigkeit (SPE-Skala) erfassten die Arbeitsfähigkeit. Die Längsschnittanalysen erfolgten mittels Wilcoxon-Vorzeichen-Rang-Test.

Ergebnisse: Bei 50,5 % der Patient:innen lag eine Arbeitsunfähigkeit vor Beginn der stationären Rehabilitationsmaßnahme vor. Direkt im Anschluss an das stationäre Heilverfahren erhöhte sich die Anzahl der arbeitsunfähigen Patient:innen auf 73,0 %. Zu T3 waren weiterhin 54,2 % der Patient:innen arbeitsunfähig. Von den arbeitsunfähigen Patient:innen zu T3 waren 16 in Wiedereingliederung und 2 Proband:innen bezogen EU-Rente. Zu T4 wurden 50,0 % der Patient:innen als arbeitsunfähig klassifiziert. Bei den zu T4 arbeitsunfähigen Proband:innen befanden sich sechs in Wiedereingliederung und weitere acht Patient:innen bezogen EU-Rente.

Zu T2 zeigten sich keine signifikanten Veränderungen im WAI (Z=-0,865, p=0,387, r=-0,085), sowie in der SPE-Skala (Z=-0,026, p=0,979, r=-0,002). Auch zu T3 konnte keine signifikante Veränderung in der SPE-Skala verzeichnet werden (Z=-0,873, p=0,383, r=-0,081). Der WAI wies zu T3 eine signifikante Verschlechterung auf (Z=-2,573, p=0,010, r=-0,254). Zu T4 ergaben sich signifikante Verschlechterungen hinsichtlich WAI (Z=-3,959, p<0,001, r=-0,390) und SPE-Skala (Z=-2,285, p=0,022, r=-0,216). Aufgrund der Angaben im WAI wurden 12 Monate nach der Rehabilitation 78,2 % der Proband:innen als „schlecht arbeitsfähig“, 20,0 % als „mäßig arbeitsfähig“ und 1,8 % als „gut arbeitsfähig“ klassifiziert.

Schlussfolgerung: Die Ergebnisse verdeutlichen die Herausforderungen bei der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit von Patient:innen mit berufsbedingter COVID-19. Die Verschlechterung der Arbeitsfähigkeit über die Zeit und die persistierende hohe Arbeitsunfähigkeit 6-12 Monate nach Rehabilitation unterstreichen die Notwendigkeit von Nachsorgestrategien. Weitere Forschung ist erforderlich, um effektive Maßnahmen zu entwickeln und individualisierte Unterstützungsprogramme bereitzustellen, um das Risiko einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit zu reduzieren und die soziale sowie berufliche Teilhabe der betroffenen Patient:innen zu verbessern.

Die Autoren geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.

Die Autoren geben an, dass ein positives Ethikvotum vorliegt.