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Soziale Ungleichheit in der Versorgung von Kindern mit diagnostizierten Entwicklungsverzögerungen im einschulfähigen Alter
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Veröffentlicht: | 6. September 2024 |
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Studien zur sozialen Ungleichheit in der gesundheitlichen Versorgung von Kindern sind selten. Die vorliegende Studie setzt daran an und befasst sich mit den Fragen, ob bei diagnostizierten Entwicklungsverzögerungen eine ärztliche Behandlung bestand und inwieweit eine fehlende ärztliche Versorgung nach dem höchsten formalen Bildungsstatus der Eltern variiert. Die nachfolgenden Analysen basieren auf Daten der Schuleingangsuntersuchung der Städteregion Aachen aus den Jahren 2015 bis 2019. Berücksichtigt wurden Kinder im einschulungsfähigen Alter, bei denen im Bereich Sprachentwicklung, Visuomotorik, Körperkoordination, selektive Aufmerksamkeit, visuelle Wahrnehmung oder Zahlen- und Mengenvorwissen ein schulärztlicher Befund erhoben wurde. Dabei wurde zwischen Kindern unterschieden, die sich mit auffälligem Befund in oder nicht in ärztlicher Behandlung befanden. Mittels logistischer Regression wurde eine fehlende ärztliche Versorgung in Abhängigkeit vom höchsten formalen Bildungsstatus der Eltern sowie von weiteren Kontrollvariablen und dem Erhebungsjahr geschätzt. Schrittweise Regressionsanalysen verdeutlichen, dass sich Kinder aus Haushalten mit einem niedrigen formalen Bildungsstatus in den Bereichen Sprachentwicklung, Visuomotorik, Körperkoordination und selektive Aufmerksamkeit signifikant häufiger nicht in ärztlicher Behandlung befanden. Besonders ausgeprägt waren die Ungleichheiten in der ärztlichen Versorgung bei Verzögerungen in der Körperkoordination und der Visuomotorik. Generell bestätigen die Ergebnisse die bisherige Forschung zur sozialen Ungleichheit in der Versorgung, verweisen gleichzeitig aber auch auf die bereits im frühen Lebensalter existierenden Unterschiede in der ärztlichen Versorgung nach sozialem Hintergrund. Neben einem mangelnden Inanspruchnahmeverhalten können auch geringere Zugangschancen zur ärztlichen Versorgung die identifizierten Unterschiede in der fehlenden ärztlichen Behandlung von Kindern mit diagnostiziertem Befund in unterschiedlichen Bereichen der kindlichen Entwicklung erklären.
Die Autoren geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Die Autoren geben an, dass kein Ethikvotum erforderlich ist.