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Evidenzregister „Grüne Liste Prävention“: Modifikation der Bewertungskriterien auf Basis international relevanter Kategorisierungskonzepte
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Veröffentlicht: | 6. September 2024 |
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Einleitung: Das Evidenzregister „Grüne Liste Prävention“ bietet eine Empfehlungsliste von Präventions-programmen zur Verbesserung des gesunden Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen. Zur Aufnahme in das Register muss neben erfüllten Kriterien zur Konzept- und Umsetzungsqualität eines Programms mindestens eine wissenschaftliche Evaluationsstudie aus dem deutschsprachigen Raum mit positiven Ergebnissen zur Wirksamkeit vorliegen. Die aufgenommenen Präventionsprogramme werden entsprechend der Aussagekraft der Daten zu ihrer Wirksamkeit mithilfe der dafür speziell entwickelten Bewertungskriterien in 3 Stufen eingeteilt. Die geltenden Bewertungskriterien wurden 2011 erstellt und erfordern aufgrund von Weiterentwicklungen in der Methodik eine Modifikation. Außerdem sollen Kriterien zur Bewertung verhältnispräventiver Maßnahmen und Settingansätzen erarbeitet werden.
Methoden: Es werden die Kategorisierungskonzepte von 2 international bedeutsamen Evidenzregistern der Präventionsprogramme für Kinder und Jugendliche (das US-amerikanische Blueprints Register und das europäische Xchange Register) sowie von international wichtigen Institutionen bezüglich Methodenentwicklung in der Evidenz-basierten Medizin (IQWiG, Cochrane, GRADE, AHRQ) bzw. Evidenz-basierten Prävention (BZgA, CDC) hinsichtlich einbezogener Studientypen, Evidenzbewertung und der verwendeten Kategorienbezeichnungen analysiert. Aus dieser Analyse werden die modifizierten Bewertungskriterien für einzelne Studien, für die Aussagesicherheit des Gesamteffekts und für die Gesamtbewertung abgeleitet und die Kategorienbezeichnungen für die Evidenzeinstufung des Registers modifiziert.
Ergebnisse: Bei der Bewertung der einzelnen Studien werden verstärkt Aspekte des Verzerrungspotenzials der Ergebnisse einbezogen; zusätzlich werden Studien-und Analysedesigns für die Verhältnisprävention berücksichtigt. Bei der Bewertung der Aussagesicherheit für den Gesamteffekt werden das Verzerrungspotenzial der Einzelstudien, die Ergebniskonsistenz und -präzision, die Übertragbarkeit der Ergebnisse aus untersuchten Endpunkten auf relevante Outcomes, die Nachhaltigkeit der Effekte und die Anwendbarkeit der Ergebnisse für Deutschland betrachtet. Durch das überarbeitete „Wording“ werden Interventionen mit höherer wissenschaftlicher Absicherung mit der Einstufung als „Nachweis“ für eine Wirksamkeit hervorgehoben, die Interventionen mit geringer wissenschaftlicher Absicherung werden mit der Einstufung als „Potenzial“ für eine Wirksamkeit geführt (jeweils 2 Unterkategorien vorgesehen).
Schlussfolgerung: Mit den modifizierten Bewertungskriterien wird angestrebt, ein wissenschaftlich aussagesicheres und effizientes Instrument zur Einstufung der Präventionsprogramme im Evidenzregister „Grüne Liste Prävention“ zur Verfügung zu stellen. Dieses Instrument soll eine bessere Auswahl der Programme hinsichtlich ihrer Wirksamkeit ermöglichen und dadurch letztendlich das gesunde Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen fördern. Die Kennzeichnung von Programmen mit Potenzial für eine Wirksamkeit kann auch Anreize zu weiterer Forschung setzen.
Die Autoren geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Die Autoren geben an, dass kein Ethikvotum erforderlich ist.