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Auf dem Weg zum besseren Kinderschutz: Eine Analyse der aktuellen Situation in deutschen Krankenhäusern
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| Veröffentlicht: | 6. September 2024 |
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Einleitung: Misshandlungserfahrungen, also emotionale/körperliche Misshandlung, sexualisierte Gewalt oder Vernachlässigung, in Kindheit und Jugend erhöhen die Wahrscheinlichkeit für somatische, psychische und soziale Folgen für die Betroffenen deutlich (Norman et al., 2012). Während ein Großteil der Übergriffe im privaten Umfeld der Betroffenen stattfindet, dürfen auch Übergriffe in Institutionen nicht unberücksichtigt bleiben. Eine bevölkerungsrepräsentative Studie zeigt, dass 19% der Patient:innen im Krankenhaus Misshandlung durch Pflegepersonal erlebt haben (Clemens et al., 2019). Medizinische Fachkräfte dienen als wichtige Ansprechpersonen für Betroffene, aber es mangelt oft an Wissen und Kompetenzen im Umgang mit Verdachtsfällen. Betroffene können somit nicht adäquat unterstützt werden (Maier et al., 2022). Seit 2020 fordert der Gemeinsame Bundesausschuss institutionelle Schutzkonzepte (ISK) in Krankenhäusern, die Kinder und Jugendliche versorgen (Gemeinsamer Bundesausschuss, 2020). Diese Studie zielt darauf ab, Wissen, Handlungskompetenzen und die Umsetzung von ISK in deutschen Krankenhäusern zu analysieren.
Methoden: Von 2019 bis 2022 konnten Mitarbeitende in Krankenhäusern, die Mitglieder der Deutschen Krankenhausgesellschaft waren, kostenfrei an zwei Online-Kursen zu Kinderschutz in Institutionen teilnehmen. Ein Kurs vermittelte Ansätze zur ISK-Entwicklung für Mitarbeitende, während der andere Führungskräfte zur Implementierung eines ISK schulte. Die untersuchte Stichprobe setzt sich aus den Teilnehmenden beider Kursen zusammen. Vor Kursbeginn füllten die Teilnehmenden einen Online-Fragebogen zu Wissens- und Kompetenzstand sowie dem institutionellen Kinderschutz in ihrem Krankenhaus aus. Demografische und berufsspezifische Daten wurden ebenfalls erfasst. Die Auswertung erfolgte deskriptiv für Wissen und Handlungskompetenz sowie anhand von bivariaten Häufigkeitsanalysen für das Auftreten von (Verdachts-) Fällen und die Umsetzung eines ISK.
Ergebnisse: Insgesamt nahmen 1.011 Fachkräfte mit einem Durchschnittsalter von 43 Jahren und 13 Jahren Berufserfahrung an den Online-Kursen teil. Der Großteil der Teilnehmenden war weiblich (n=760; 75,2%) und die meisten gehörten der Ärzt:innenschaft an (n=310; 30,7%). Nahezu die Hälfte der Befragten (n=487; 48,5%) arbeitete in einer Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, 257 (25,4%) in einer Klinik für Kinder- und Jugendmedizin. Es zeigte sich, dass Fälle externer Gewalt, die im Krankenhaus offengelegt wurden, häufiger genannt wurden als Fälle krankenhausinterner Gewalt. Zudem fällt auf, dass in Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie ein Drittel der Befragten von (Verdachts-) Fällen von Gewalt durch Gleichaltrige berichtete. Wissen und Handlungskompetenz zu Kinderschutz in Institutionen schätzen die Befragten in einer Selbsteinschätzung im Mittelfeld ein. Die Mehrheit der Befragten (84,3%) gab an, dass ihre Einrichtung bereits mehrere Elemente eines ISK entwickelt habe, allerdings berichtete nur 1%, dass bereits alle Elemente vollständig entwickelt wurden.
Schlussfolgerung: Die Studie analysiert die aktuelle Situation zu Prävention von Kindesmisshandlungen und Kinderschutz in deutschen Krankenhäusern. Die Untersuchung offenbart, dass zahlreiche Fälle externer aber auch interner Gewalt im Klinikalltag auftauchen und daher ein besonderer Bedarf an personellen und strukturellen Ressourcen für den Kinderschutz notwendig wäre. Allerdings zeigt sich, dass trotz bereits umgesetzter ISK-Elemente noch vielen Einrichtungen ein Gesamtkonzept fehlt und auch der Wissens- und Kompetenzstand deutlichen Verbesserungsbedarf hat. Trotzdem setzen sich bereits viele Krankenhäuser mit dem Thema Kinderschutz auseinander. Da der vorliegenden Untersuchung nur eine selektive Stichprobe zu Grunde liegt, sollten unbedingt weitere Untersuchungen zum Schutz vor Kindesmisshandlung in Krankenhäusern durchgeführt werden.
Die Autoren geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Die Autoren geben an, dass ein positives Ethikvotum vorliegt.
