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Gesundheit – gemeinsam. Kooperationstagung der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS), Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP), Deutschen Gesellschaft für Epidemiologie (DGEpi), Deutschen Gesellschaft für Medizinische Soziologie (DGMS) und der Deutschen Gesellschaft für Public Health (DGPH)

08.09. - 13.09.2024, Dresden

Die „Bleibeperspektive“ als neue soziale Determinante der Gesundheit Asylsuchender? Erkenntnisse einer ethnographischen Exploration und Darlegung des Forschungsbedarfs

Meeting Abstract

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  • Sandra Ziegler - Sektion Health Equity Studies & Migration, Universitätsklinikum Heidelberg, Heidelberg, Germany
  • Kayvan Bozorgmehr - Fakultät für Gesundheitswissenschaften, AG 2 Bevölkerungsmedizin und Versorgungsforschung, Universität Bielefeld, Bielefeld, Germany; Sektion Health Equity Studies & Migration, Universitätsklinikum Heidelberg, Heidelberg, Germany

Gesundheit – gemeinsam. Kooperationstagung der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS), Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP), Deutschen Gesellschaft für Epidemiologie (DGEpi), Deutschen Gesellschaft für Medizinische Soziologie (DGMS) und der Deutschen Gesellschaft für Public Health (DGPH). Dresden, 08.-13.09.2024. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2024. DocAbstr. 449

doi: 10.3205/24gmds560, urn:nbn:de:0183-24gmds5608

Veröffentlicht: 6. September 2024

© 2024 Ziegler et al.
Dieser Artikel ist ein Open-Access-Artikel und steht unter den Lizenzbedingungen der Creative Commons Attribution 4.0 License (Namensnennung). Lizenz-Angaben siehe http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/.


Gliederung

Text

Einleitung: Asylsuchenden wird in Deutschland nicht dieselbe Gesundheitsversorgung wie Staatsbürgern gewährt. Für viele Gesundheitsleistungen, die nicht akute Erkrankungen und Schmerzzustände adressieren, müssen Anträge auf Kostenübernahme bei der lokal zuständigen Behörde gestellt werden. Im Februar diesen Jahres wurde die Dauer dieser gesetzlichen Zugangsbeschränkung von 18 auf 36 Monate verlängert. Die gesetzliche Formulierung ist vage gehalten, so dass Akteure des Gesundheits- und politisch-administrativen Systems Ermessensentscheidungen treffen müssen, welche über den tatsächlichen Zugang bestimmen. Entscheidungsprozesse und Priorisierungskriterien bleiben intransparent, doch es ist davon auszugehen, dass nicht nur medizinische sondern auch administrative und soziale Differenzierungen Einfluss auf Versorgungsentscheidungen nehmen. Im Beitrag wird die Frage aufgeworfen, ob bestimmte Teilkollektive innerhalb der Asylsuchendenpopulation von einer Mehrfachdiskriminierung betroffen sind, da ihre Fluchtgründe von den Menschen die über ihren Gesundheitssystemzugang entscheiden als illegitim erachtet werden und ihre Bleibeperspektive daher als schlecht eingeschätzt wird. Es muss zudem überlegt werden, wie solche Einflüsse systematisch empirisch erfasst werden könnten.

Methoden: Es wurde eine drei-monatige ethnographische Exploration in zwei Flüchtlingsambulanzen zweier Bundesländer durchgeführt, während derer tägliche Versorgungsroutinen und -entscheidungen teilnehmend beobachtet wurden. Zudem wurden Tiefeninterviews mit Gesundheitspersonal und Entscheidungsträgern regionaler Verwaltungen geführt. Mittels Free-Listing wurde ermittelt, welche sozialen Kategorisierungen das Personal medizinischer und sozialarbeiterischer Einrichtungen in diesem Setting innerhalb der Flüchtlingspopulation vornimmt. Zusätzlich wurden Anträge auf Kostenübernahme medizinischer Leistungen und deren Ausgang während der Feldphase dokumentiert.

Ergebnisse: Im Untersuchungszeitraum wurde die Finanzierung für 93 medizinische Leistungen angefragt: 26% wurden abgelehnt und 50% bewilligt. Da die Schutzquote von mehr als der Hälfte der Patienten/Patientinnen, für die Leistungen angefragt wurden nicht bekannt ist, da offizielle Statistiken lediglich für die Hauptherkunftsländer Asylsuchender veröffentlicht werden, kann keine Aussage über einen möglichen Zusammenhang mit einer behördlich definierten „Bleibeperspektive“ getroffen werden. Die Exploration im Versorgungsalltag ergab jedoch, dass Professionelle asylsuchende Menschen unter Anderem anhand ihrer Fluchtgründe (wie zum Beispiel Armut, Krieg oder politische Verfolgung) klassifizieren und auf dieser Grundlage über „Bleibeperspektiven“ spekulieren. In der Argumentation von Gesundheitspersonal und behördlichen Entscheidungsträgern bezüglich der Ge- oder Verwehrung von Leistungen gab es Indizien dafür, dass diesbezügliche Überlegungen in Versorgungsentscheidungen einbezogen werden, obwohl eine solche Bleibevermutung aus faktischen, juristischen und medizinischen Gründen als Priorisierungskriterium medizinischer und anderer Leistungen abzulehnen ist. Die Wirkmächtigkeit dieses Kriteriums müsste anhand der longitudinalen Nachverfolgung von Antragsgeschehen und deren Ausgang erschlossen werden. Es sind Daten zu tatsächlicher sozialer Kategori-sierung – wie die erhobenen – in Verbindung mit Entscheidungen von Gesundheitspersonal Anträge auf Kostenübernahme zu stellen zu untersuchen. Außerdem wären Informationen über sogenannte „Schutzquoten“ d.h. die Anzahl positiv ausgegangener Asylentscheidungen pro Nationalität, auf welcher – laut dem Bundesministerium – die Zuschreibung einer angenommenen „Bleibeperspektive“ beruht, notwendig, um deren Einfluss auf den Ausgang von Kostenübernahmeanfragen zu prüfen.

Schlussfolgerung: Ausgehend von der Superdiversität innerhalb der Asylsuchendenpopulation ist von neuen Diskriminierungslinien auszugehen, welche nicht mittels bisher erforschter sozialer Determinanten der Gesundheit erfasst werden. Wenn Professionelle ihre Verteilungsentscheidungen von der angenommenen Aussicht auf eine positive Asylentscheidung abhängig machen, kommt es zu einer Mehrfachdiskriminierung bestimmter Gruppen von Asylsuchenden. Die sogenannte „Bleibeperspektive“ stellt damit eine mögliche Determinante der Gesundheit Asylsuchender dar. Es besteht Bedarf an weitergehender Forschung, welche ihren Einfluss auf die gesundheitliche Chancenverteilung innerhalb der Asylsuchendenpopulation aufzuzeigen hat.

Die Autoren geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.

Die Autoren geben an, dass ein positives Ethikvotum vorliegt.


Literatur

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Scherr A. Wer soll deportiert werden? Wie die folgenreiche Unterscheidung zwischen den „wirklichen“ Flüchtlingen, den zu Duldenden und den Abzuschiebenden hergestellt wird. Soziale Probleme. 2015;26(2):151–17. DOI: 10.1007/s41059-015-0010-z Externer Link
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Ziegler S, Bozorgmehr K. Die „Bleibeperspektive“ als soziale Determinante der Gesundheit Geflüchteter? Z’Flucht. 2021;5(2):309–325. DOI: 10.5771/2509-9485-2021-2-309 Externer Link