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Integration von DiGA in die ambulante psychotherapeutische Versorgung – eine qualitative Befragung
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| Veröffentlicht: | 6. September 2024 |
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Einleitung: Ziel des vom Innovationsfonds geförderten Projektes „Die Umsetzung von Potenzialen Digitaler Gesundheitsanwendungen in der ambulanten Versorgung psychischer Erkrankungen“ (DiGAPsy) ist es, Empfehlungen abzuleiten, wie bestehende Potenziale von DiGA realisiert werden können. Trotz wachsender Verschreibungszahlen ist das Nutzungsniveau nach wie vor niedrig. Dies ist im Kontext von strapazierten Kapazitäten der psychotherapeutischen Versorgung zu betrachten. Außerdem steigen die Prävalenzen psychischer Erkrankungen seit dem Jahr 2006 kontinuierlich an.
Die im Rahmen des Beitrags vorgestellte qualitative Analysen dienen dazu, die Perspektive verschiedener relevanter Stakeholdergruppen auf den neuen Versorgungsbaustein in Bezug auf die Behandlung psychischer Erkrankungen darzustellen und so miteinander vergleichbar zu machen. Einbezogen wurden Patient:innen mit und ohne DiGA-Nutzungserfahrung, ärztliche sowie psychologische Psychotherapeut:innen (PT) und Hausärzt:innen (HÄ).
Methoden: Es wurden Fokusgruppen mit den unterschiedlichen Stakeholdern durchgeführt. Insgesamt haben 55 Menschen an der Studie teilgenommen. Die Rekrutierung wurde von verschiedenen Institutionen innerhalb und außerhalb des Konsortiums unterstützt (u.a. Techniker Krankenkasse, Deutsche PsychotherapeutenVereinigung, Forschungsnetzwerke, Selbsthilfegruppen). Die Umsetzung der Fokusgruppen basierte auf einem halbstrukturierten Diskussionsleitfaden. Es wurden die gleichen Themenschwerpunkte gewählt, wobei in der Formulierung der Fragen eine stakeholderspezifische Anpassung erfolgte. Ein Moderatorenteam leitete die Fokusgruppen, die aufgezeichnet und transkribiert worden sind. Es wurden Fokusgruppen in Präsenz und im digitalen Setting umgesetzt. Die Auswertung erfolgte über eine qualitative Inhaltsanalyse in Anlehnung an Mayring mit dem Programm MAXQDA. Den Teilnehmenden wurde eine Aufwandsentschädigung gezahlt.
Ergebnisse: Die alleinstehende Nutzung von DiGA wurde von fast allen Teilnehmenden kritisch beurteilt. In einer Verzahnung von DiGA und einer ambulanten Behandlung nach den Vorgaben der Psychotherapie-Richtlinie wurde viel Potenzial gesehen. Häufig wurde dies als sinnvollste Form der Einbindung erachtet. Das Meinungsbild bei einer parallellaufenden, aber nicht verknüpften Nutzung war ambivalent. Negativ könnte sein, dass zur Therapie widersprüchliche Aspekte in der DiGA existieren. So könnten sich zwei Pole bilden, die sich gegenseitig negativ beeinflussen. Potenzial für diese Form der Behandlung wurde bei Patient:innen mit gutem Selbstmanagement gesehen, da so die Intensität der Therapie erhöht werden kann.
HÄ und PT äußerten den Wunsch, Einfluss auf den Nutzungsprozess nehmen zu können. Hinsichtlich des Anlasses der Nutzung waren vor allem die PT der Nutzung von DiGA zur Überbrückung von therapievorbereitenden Zeiten kritisch eingestellt. Die Patient:innen würden so „im Regen stehen gelassen“. HÄ sahen dies positiver und merkten an, dass dadurch möglicherweise bestehende Versorgungslücken reduziert werden können. Patient:innen sahen Potenzial nach einer bereits erfolgten Behandlung, da so Erfolge manifestiert werden können und die „Welle weiter gesurft werden kann“. Patient:innen sorgten sich aber auch davor, dass sie mit einer DiGA vertröstet werden könnten, obwohl der persönliche Kontakt zu einem PT notwendig wäre.
Fehlende zeitliche Kapazitäten zur Einarbeitung in den Therapiebaustein „DiGA“ waren aus Perspektive der PT und HÄ ein großes Problem. Sie wünschten sich übersichtliche und vergleichende Informationsangebote.
Schlussfolgerung: Die Fokusgruppenergebnisse deuten auf eine Diskrepanz zwischen der aktuellen Ausgestaltung der DiGA-Versorgung und den Wünschen und Einstellungen hin. Es scheint sich eine grundsätzliche Akzeptanz des Versorgungsbausteins zu entwickeln, auch wenn ein heterogenes Meinungsbild und auch Vorbehalte hinsichtlich des neuen Versorgungsbausteins bestehen. So verbleibt Handlungsbedarf, damit DiGA ihr volles Potenzial entfalten und die ambulante Versorgung psychisch Erkrankter bestmöglich unterstützen können.
Die Autoren geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Die Autoren geben an, dass ein positives Ethikvotum vorliegt.
