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Hausärzt:innen im Blickpunkt: Erfahrungen mit und Einstellungen zu Digitalen Gesundheitsanwendungen für Patient:innen mit psychischen Erkrankungen
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Veröffentlicht: | 6. September 2024 |
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Einleitung: Im Jahr 2019 wurden Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), auch bekannt unter „Apps auf Rezept“, als neue Leistungsart der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland eingeführt [1]. DiGA für psychische Erkrankungen (PsyDiGA) könnten möglicherweise einen Beitrag zur Erschließung neuer Versorgungspotenziale leisten und somit der angespannten Versorgungssituation im psychotherapeutischen Versorgungssektor entgegenwirken [2]. Bislang fehlen jedoch aussagekräftige Daten zu Akzeptanz von und Implementierungserfahrungen mit PsyDiGA aus Sicht der Hausärzt:innen.
Methode: Es erfolgt eine Onlinebefragung im Zeitraum Januar bis Juni 2024. Der Umfrage-Link wurde bundesweit über E-Mail-Verteiler an Forschungs- und Lehrpraxennetze und Berufs- und Fachverbände verteilt sowie auf öffentlichen Veranstaltungen (u.a. Forschungspraxentreffen, Tag der Allgemeinmedizin Sachsen) vorgestellt. Einschlussfähig sind niedergelassene oder angestellte Fachärzt:innen für Allgemeinmedizin bzw. hausärztlich tätige Fachärzt:innen für Innere Medizin sowie Ärzt:innen in Weiterbildung (zum FA Allgemeinmedizin) in Deutschland. Es erfolgten deskriptive Analysen der Daten der Onlinebefragung zur Einschätzung der Einstellungen und Erfahrungen der Befragten.
Ergebnisse: Bis Ende März 2024 haben 36 Hausärzt:innen an der Umfrage teilgenommen. Vorläufige Auswertungen zeigen, dass pro Hausärzt:in im Durchschnitt zwei PsyDiGA pro Quartal an Patient:innen verordnet werden. Hausärzt:innen würden PsyDiGA eher an jüngere Patient:innen verordnen (Zustimmung 27 von 33), die ein ausgeprägtes Schamgefühl bezüglich ihrer psychischen Erkrankung aufweisen (Zustimmung 25 von 33) und bereits positive Erfahrungen mit DiGAs gemacht haben (Zustimmung 26 von 33). Der allgemeine Bedarf an PsyDiGA wird bisher gering eingeschätzt (Notwendigkeitsskala: 3 von 10 Punkten). Die Befragten halten PsyDiGA für sinnvoll, um Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz zu überbrücken (Zustimmung 23 von 28). Die Nutzung einer PsyDiGA kann nach Auffassung der Teilnehmenden die psychische Symptomatik bei Patient:innen verbessern (Zustimmung 23 von 28). Im Vergleich zu einer ambulanten persönlichen Psychotherapie werden PsyDiGA jedoch als weniger hilfreich erachtet (Zustimmung 24 von 27).
Schlussfolgerung: Die befragten Hausärzt:innen verordnen PsyDiGA bislang mit Zurückhaltung und setzen diese eher sporadisch bei jüngeren Patient:innen mit ausgeprägtem Schamgefühl bezüglich der eigenen Erkrankung in der Versorgung ein.
Die Autoren geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Die Autoren geben an, dass ein positives Ethikvotum vorliegt.
Literatur
- 1.
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Das Fast-Track-Verfahren für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) nach § 139e SGB V: Ein Leitfaden für Hersteller, Leistungserbringer und Anwender. 2023.
- 2.
- Gerlinger G, Mangiapane N, Sander J. Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) in der ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung. Chancen und Herausforderungen aus Sicht der Leistungserbringer. Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz. 2021;64(10):1213–9. DOI: 10.1007/s00103-021-03408-8