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Gesundheit – gemeinsam. Kooperationstagung der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS), Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP), Deutschen Gesellschaft für Epidemiologie (DGEpi), Deutschen Gesellschaft für Medizinische Soziologie (DGMS) und der Deutschen Gesellschaft für Public Health (DGPH)

08.09. - 13.09.2024, Dresden

Ökonomische Relevanz vermeidbarer Beschäftigungsverbote an Schulen in Bayern

Meeting Abstract

  • Anna Wolfschmidt-Fietkau - Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin (IPASUM), Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Erlangen, Germany
  • Uta Ochmann - Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin, Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München, München, Germany
  • Julia Hiller - Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin (IPASUM), Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Erlangen, Germany
  • Dennis Nowak - Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin, Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München, München, Germany
  • Oliver Schöffski - Lehrstuhl für Gesundheitsmanagement, Universität Erlangen-Nürnberg, Nürnberg, Germany
  • Hans Drexler - Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin (IPASUM), Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Erlangen, Germany

Gesundheit – gemeinsam. Kooperationstagung der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS), Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP), Deutschen Gesellschaft für Epidemiologie (DGEpi), Deutschen Gesellschaft für Medizinische Soziologie (DGMS) und der Deutschen Gesellschaft für Public Health (DGPH). Dresden, 08.-13.09.2024. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2024. DocAbstr. 370

doi: 10.3205/24gmds443, urn:nbn:de:0183-24gmds4430

Veröffentlicht: 6. September 2024

© 2024 Wolfschmidt-Fietkau et al.
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Gliederung

Text

Einleitung: Gemäß Mutterschutzgesetz können Immunitätslücken in Verbindung mit einem erhöhten beruflichen Infektionsrisiko (z.?B. in der Kinderbetreuung) eine unverantwortbare Gefährdung für Schwangere am Arbeitsplatz darstellen. Kann die Gefährdung nicht anderweitig beseitigt werden, muss der Arbeitgeber in diesen Fällen ein betriebliches Beschäftigungsverbot (BV) aussprechen. Dieses wäre immer dann theoretisch vermeidbar gewesen, wenn die ursächlichen Immunitätslücken durch rechtzeitige Impfung hätten geschlossen werden können.

Methoden: Im Rahmen eines Forschungsvorhabens wurden vom 01.09.2016 bis zum 25.03.2020 1922 Schwangere an staatlichen bayerischen Schulen zur Infektionsgefährdung am Arbeitsplatz beraten. Falls sich aus der Konstellation von beruflichem Gefährdungsprofil und Immunstatus eine unverantwortbare Gefährdung ergab, wurde ein BV ärztlich empfohlen. Wir ermittelten den Anteil der BV, die theoretisch impfpräventabel gewesen wären und kalkulierten näherungsweise die daraus resultierenden, theoretisch vermeidbaren Arbeitszeitausfälle und Personalkosten.

Ergebnisse: In 425 Fällen (22%) wurde ein betriebliches BV ärztlicherseits für erforderlich erachtet. 193 (45%) der BV wurden retrospektiv als theoretisch vermeidbar klassifiziert. Davon waren 53 (27%) befristet bis zur 20. Schwangerschaftswoche und 140 unbefristet. Daraus ließ sich für unser Kollektiv näherungsweise ein Ausfall von 2746 Arbeitswochen und ein Gesamtbetrag von etwa 5.763.305 € für theoretisch vermeidbare Personalausfälle im Beobachtungszeitraum (3,6 Jahre) kalkulieren. Bei einer orientierenden Hochrechnung auf das gesamte bayerische Schulpersonal resultierten 4.260 Wochen theoretisch vermeidbarer Arbeitszeitausfall und theoretisch vermeidbare Kosten von fast 8.941.000 € pro Jahr im Bezugszeitraum.

Schlussfolgerung: Theoretisch vermeidbare BV aufgrund von Impflücken können erhebliche Arbeitszeitausfälle und hohe Personalkosten nach sich ziehen. Daher sollten verstärkt Maßnahmen ergriffen werden, um das Impfangebot an Frauen und deren Impfbereitschaft zu vergrößern. Angesichts geänderter regulatorischer Rahmenbedingungen in Deutschland seit 2020 sollten neue Erhebungen durchgeführt werden, sobald ausreichend Daten nach Beendigung der pandemiebedingten generellen BV vorliegen.

Finanzielle Unterstützung: Das zugrundeliegende Forschungsvorhaben wurde von 2013 bis 2019 durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus finanziert (Titel: Entwicklung eines Modells zur dezentralen arbeitsmedizinischen Betreuung von Lehrerinnen und Lehrern sowie von Verwaltungsangestellten im Bereich der Schulverwaltung in Bayern). Von 2020 bis 2022 erfolgte die Anschlussfinanzierung durch das Arbeitsmedizinische Institut für Schulen in Bayern (AMIS-Bayern) am bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zum Zweck der Unterstützung des Aufbaus des AMIS-Bayern.

Interessenkonflikt: Dr. med. Anna Wolfschmidt-Fietkau, Dr. med. Uta Ochmann, Dr. med. Julia Hiller, Prof. Dr. med. Dennis Nowak, Prof. Dr. med. Hans Drexler: Die Autoren erklären, dass die Arbeitsmedizinischen Institute der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und des Klinikums der Ludwig-Maximilians-Universität München innerhalb der vergangenen drei Jahre Forschungsunterstützung (Drittmittel) von AMIS-Bayern am LGL erhalten haben (vgl. „Finanzielle Unterstützung).

Die Autoren geben an, dass ein positives Ethikvotum vorliegt.

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Literatur

1.
Wolfschmidt-Fietkau A, Ochmann U, Hiller J, Nowak D, Schöffski O, Drexler H. Ökonomische Relevanz vermeidbarer Beschäftigungsverbote an Schulen in Bayern. Gesundheitswesen. 11. März 2024. DOI: 10.1055/a-2251-5727 Externer Link