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Mortalitätsevaluation des Hautkrebsscreenings in Deutschland mit Krankenversichertendaten
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Veröffentlicht: | 19. August 2022 |
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Hintergrund: Das Ziel war es, mit Hilfe von AOK-Versichertendaten eine Mortalitätsevaluation des Hautkrebsscreenings (HKS) in Deutschland vorzunehmen.
Methoden: Unter den AOK-Versicherten wurden männliche und weiblich Versicherte im Alter von 35-99 Jahren identifiziert, die in den Jahren 2015-2016 am kutanen malignen Melanom verstarben. Kontrollen waren AOK-Versicherte, die bis zum Ende des jeweiligen Sterbejahres eines Falles überlebt haben. Für jeden Fall wurden zehn Kontrollen gematcht. Anhand der EBM-Ziffern 01745 und 01746 wurde die HKS-Vorgeschichte erfasst. HKS Screening Prävalenzen wurden für den Zeitraum 3 Monate und 24 Monate vor Diagnose der Fälle bzw. Pseudodiagnosedatum der Kontrollen ermittelt. Weiterhin wurde die Prävalenz jedweden HKS vor Diagnose der Fälle bzw. Pseudodiagnosedatum der Kontrollen seit 2008 ermittelt (kumulative Prävalenz). Erwartungsgemäß muss diese Prävalenz mit zunehmenden Diagnosedatum zunehmen.
Ergebnisse: Es wurden 1.037 Melanomtodesfälle und 10.370 Kontrollen eingeschlossen. Die kumulative HKS-Prävalenz nahm bei den Kontrollen erwartungsgemäß über die Kalenderjahre zu (Männer und Frauen 2009: 13,5% und 12,5%; 2015: 52,1% und 55,1%). Bei den männlichen und weiblichen Fällen hingegen war die kumulative HKS-Prävalenz schon in 2009 hoch und zeigte keinen monotonen Anstieg über die Diagnosejahre. Bei 224 der 1.037 Melanomtodesfälle (21,6%) wurde mindestens ein HKS in den 12 Monaten nach Diagnosestellung abgerechnet.
Diskussion: Eine Mortalitätsevaluation des HKS allein anhand der Versichertendaten ist nicht möglich, da die HKS-EBM-Ziffern nicht nur für ein anlassloses HKS, sondern auch für anlassbezogene Abklärungen auffälliger Hautbefunde verwendet werden. Eine Mortalitätsevaluation mit Krankenkassendaten erfordert eine individuelle Verlinkung mit Daten des screenenden Arztes und der Krebsregister (exakte Histologie, Tumorstadium und Todesursache).
Die Autoren geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Die Autoren geben an, dass kein Ethikvotum erforderlich ist.