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Evaluation des Hautkrebsscreenings in Deutschland (EvaSCa): eine Auswertung von AOK-Routinedaten – Study Design
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Veröffentlicht: | 26. Februar 2021 |
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Hintergrund: In Deutschland erkranken jedes Jahr über 290.000 Menschen an Hautkrebs und im Jahr 2017 verstarben 2.835 Personen mit dem kodierten Grundleiden Malignes Melanom [www.gbe-bund.de, Zugriff 30.3.2020]. Seit 2008 bieten die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre ein Hautkrebs-Screening an. Die Kosten für das Hautkrebsscreening betrugen in den Jahren 2009-2013 insgesamt 725 Millionen €. Mit Stand Dezember 2017 betreut die AOK-Gemeinschaft 26,3 Millionen Menschen in Deutschland, was einem Drittel der Bevölkerung in Deutschland und 37% aller GKV-Mitglieder entspricht. Ziel des Projektes EvaSCa ist es, das Hautkrebsscreening in Deutschland zu evaluieren.
Methoden: Bei dem Projekt EvaSCa handelt sich um die Auswertung von Routinedaten von AOK-Versicherten der Kalenderjahre 2009-2016. Dabei werden ambulante und stationäre Daten, Verordnungs-, Heilmittel- sowie Rehabilitationsdaten ausgewertet. Auf dieser Basis wird eine Kohortenstudie, inklusive einer gesundheitsökonomischen Evaluation sowie eine Fall-Kontroll-Studie durchgeführt.
Für die Kohortenstudie werden anhand eines vom Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) gelieferten Gesamtdatensatzes die Versicherten der Jahre 2014-2015 identifiziert, bei denen ein Melanom (ICD-10: C43) oder ein nicht-melanotischer Hautkrebs (ICD-10: C44) im Rahmen eines Screenings aufgedeckt wurde. Zu der Kohorte der Versicherten mit Screening-detektiertem Hautkrebs wird eine weitere Kohorte Versicherter identifiziert, die außerhalb des Hautkrebsscreenings die Diagnose Hautkrebs erhalten hat. AOK-Versicherte unter dem 35. Lebensjahr und AOK-Versicherte mit Vorgeschichte für Hautkrebs werden ausgeschlossen. Die Anzahl der tumor-assoziierten Kontakte mit dem Gesundheitswesen, die Anzahl der tumor-assoziierten Hospitalisationen sowie die Anzahl der tumor-assoziierten durchgeführten Operationen über einen Zeitraum von 12 Monaten ab Diagnosedatum werden in den beiden Kohorten ermittelt und miteinander verglichen. Da in den Versichertendaten nicht-melanotische Hautkrebserkrankungen lediglich ICD-10 kodiert werden, ist eine Unterscheidung in Basalzellkarzinome, Plattenepithelkarzinome der Haut und andere Histologien nicht ohne weiteres möglich. Auf Basis von spezifischen Behandlungsunterschieden zwischen den Arten von nicht-melanotischen Hautkrebserkrankungen in Bezug auf den Ort der Leistungserbringung und Arzneiverordnungsdaten wird ein Algorithmus entwickelt und evaluiert, der eine Differenzierung ermöglichen soll. Im Rahmen der gesundheitsökonomischen Evaluation werden die direkten Kosten des Hautkrebses für die folgenden 12 Monate ab Diagnosedatum anhand der AOK-Daten ermittelt und gegenübergestellt. Im Rahmen der Fall-Kontroll-Studie wird der Zusammenhang zwischen Hautkrebsscreening-Vorgeschichte und Mortalitätsrisiko durch Melanom ermittelt. Dazu werden die am Melanom verstorbenen Versicherten (Fälle) mit zum Todesdatum der Fälle lebenden Versicherten (Kontrollen) hinsichtlich der Screening-Vorgeschichte verglichen. Das Grundleiden des Todes von Versicherten wird indirekt auf Grundlage der Behandlungsanlässe (Diagnosen, Prozeduren und Verordnungen) in den 3 Monaten vor Todesdatum ermittelt. Die Kontrollen werden nach Alter (5-Jahresgruppen), Geschlecht, Wohnsitz (Bundesland) und Todesjahr der Fälle statistisch gematcht. Die Auswertung der Fall-Kontroll-Studie erfolgt mittels logistischer Regression. Dabei werden rohe, gematchte und adjustierte Odds Ratios inklusive 95% Konfidenzintervallen ermittelt. Alle Effektschätzungen werden nach Alter, Geschlecht und Region stratifiziert.
Ergebnisse: Insgesamt wurden 586.475 AOK-Versicherten mit Hautkrebs identifiziert. Aus diesem Pool wurde eine Stichprobe von 450.000 Versicherten, darunter ca. 5.000 Melanom-Sterbefälle per Zufallsverfahren gezogen. Anhand der Matching-Kriterien wurden für die Fall-Kontroll-Studie ca. 50.000 Kontrollen bestimmt.
Zusammenfassung: Die Ergebnisse von EvaSCa sollen Evidenzlücken schließen und einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie zum Hautkrebsscreening leisten. Es sollen Empfehlungen erarbeitet werden, die eine Qualitätsverbesserung des Hautkrebsscreenings bewirken. Unter gesundheitsökonomischen Aspekten werden außerdem die Kosten des Hautkrebsscreenings ermittelt.
Die Autoren geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Die Autoren geben an, dass kein Ethikvotum erforderlich ist.